Über Urlaubsabgeltungsanspruch kann rechtsgeschäftlich verfügt werden
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 11.07.2013 09:52 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Im vorliegenden Fall hatte die Arbeitgeberin den Arbeitgeber ordentlich gekündigt. Die Parteien trafen in den folgenden Verhandlungen über die Abwicklung der Kündigung, das Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsvertrag und die Zahlung einer Abfindung. Der Vergleich beinhaltete auch die Vereinbarung, dass mit Erfüllung dieses Vergleichs alle finanziellen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erledigt seien. Ungeachtet der rechtsgeschäftlichen Vereinbarung forderte der Kläger von der Beklagten die Abgeltung von Urlaubsansprüchen. Einen solchen Anspruch habe der Kläger nach Meinung des Gerichts wegen des getroffenen Vergleichs aber nicht. Die Erledigungsklausel im gerichtlichen Vergleich erfasse auch die Ansprüche auf Urlaubsabgeltung.
Grundsätzlich haben Arbeitnehmer nach dem BurlG (Bundesurlaubsgesetz) bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs, wenn die Urlaubstage nicht mehr in Anspruch genommen werden können. Regelungen, die das Entstehen von Urlaubsabgeltungsansprüchen generell ausschließen, können nicht getroffen werden. Anders ist es jedoch, wenn der Arbeitnehmer auf die Geltendmachung dieser Ansprüche freiwillig verzichte. Diesem Verzicht steht auch kein Unionrecht entgegen.
Während das Arbeitsgericht Chemnitz in seinem Urteil vom 20.12.2010 (Az.11 Ca 2485/10) die Klage bereits abwies, verurteilte das Landesarbeitsgericht Sachsen mit Urteil vom 26.05.2011 (Az.9 Sa 86/11) den ehemaligen Arbeitgeber zur Zahlung einer Abgeltungssumme. Das BAG hob im Revisionsverfahren das Urteil jedoch auf und stellte das Urteil des Arbeitsgerichtes wieder her.
Bei Fragen und Problemen rund um den Vertragsabschluss, Abmahnung oder Kündigung sollten die betroffenen Parteien einen im Arbeitsrecht tätigen Anwalt aufsuchen. Häufig werden Probleme und Streitpunkte für die Betroffenen erst einige Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses deutlich. Die oftmals kurzen Fristen im Arbeitsrecht machen ein schnelles Handeln notwendig.
http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com
Telefon: 0221-2722750

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com
Telefon: 0221-2722750