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Änderungen für die Steuererklärung 2012 bei Privatpersonen

Meldung von: KIM Krick Interactive Media GmbH - 28.03.2013 14:53 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Die Steuererklärung 2012 umfasst einige gesetzliche Änderungen nicht nur für das Steuerrecht in Würzburg . Für Laien ist es schwer, den Durchblick zu behalten und alle Änderungen zu berücksichtigen. Professionelle Hilfe bei der Erstellung des Lohnsteuerjahresausgleiches bieten Steuerberater. Sie sind über alle gesetzlichen Änderungen und deren Auswirkungen auf den Steuerbescheid bestens informiert.

Was ändert sich für 2012?

Private Rentenversicherungen oder Rürup-Rente können bis zu 74 Prozent von der Steuer abgesetzt werden. Der Höchstbetrag liegt bei 14.800 Euro. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag. Pendler haben die Möglichkeit die Fahrtstrecke nach Kilometern oder nach Ticketkosten abzurechnen. Mischungen sind nicht mehr erlaubt. Bei den Werbungskosten können 2012 bis zu 1000 Euro angerechnet werden. Der Freibetrag für die Kinderbetreuung beträgt 2012 je Elternteil 1320 Euro.

Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze in den alten Bundesländern für Krankenversicherung und Pflegeversicherung wurde auf 45.900 Euro angehoben. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung beträgt 67.200 Euro.

Volljährige Kinder

Für volljährige Kinder bis 25 Jahre wird in der Ausbildung ein Freibetrag oder Kindergeld gewährt. Die Regelung, dass die Kinder nicht mehr als 8.004 Euro monatlich verdienen dürfen, gilt nicht mehr. Ist jedoch eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium des volljährigen Kindes schon abgeschlossen, dann kann der Anspruch nur geltend gemacht werden, wenn die wöchentliche Arbeitszeit des Kindes nicht mehr als 20 Stunden beträgt. Der Ausbildungsfreibetrag wird unabhängig von Ausbildungsbeihilfen oder Bezügen angerechnet. Er beträgt 924 Euro.

Ausbildung und Kirchensteuer

Ausgaben für eine erste Berufsausbildung können mit bis zu 6000 Euro jährlich, auch bei beiden Ehegatten, bei den Sonderausgaben abgesetzt werden. Zu den Sonderausgaben zählt auch die Kirchensteuer. Der Überhang nach der Verrechnung wird zum Jahreseinkommen dazu gerechnet. Frühere Einkommenssteuerbescheide müssen nun nicht mehr geändert werden.

Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag kann auch auf einen anderen Elternteil übertragen werden, wenn kein Unterhaltsvorschuss gewährt wird. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, kann zudem Kosten für die Kinderbetreuung geltend machen.

Dienstleistungen

Bei den Dienstleistungen gilt 2012 eine Änderung für den Schornsteinfeger. Nur noch die Kehrgebühr kann noch steuerlich abgesetzt werden. Messarbeiten und Feuerschau gelten als Gutachtertätigkeit und dürfen sind nicht mehr berücksichtigt werden. Bei den Werbungskosten kann eine verbilligte Miete angerechnet werden. Sie darf nicht unter 66 Prozent des regionalen Mietspiegels liegen. Niedrigere Mieten werden nur anteilig berücksichtigt.

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Telefon: (0931) 35587-0
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KIM Krick Interactive Media GmbH
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E-Mail: sams@krick-interactive.com
Telefon: 09303982350
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