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Abmahnfalle Onlineshop - Worauf müssen Sie achten?

Meldung von: Rechtsanwälte Callsen & Thürk - 12.09.2013 09:03 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Abmahnfalle Onlineshop - Worauf müssen Sie achten?
Ein gutes Produkt und eine gute Idee, mehr bedurfte es bis vor ein paar Jahren noch nicht, um erfolgreich in den eCommerce zu starten. Mittlerweile jedoch bestehen vielfältige Gefahren. Es ist mittlerweile kaum noch vorstellbar, einen Online-Shop in Betrieb zu nehmen, ohne zuvor rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Was sind die bedeutendsten Abmahnfallen?

1. Die Domain

Schon mit der (falschen) Wahl der Domain kann man Fehler machen. Die Domain kann, mit einer anderen Endung (.de oder .com) bereits in Benutzung sein und markenrechtlichen Schutz genießen. Greifen Sie hier also schon daneben, wird es nicht lange dauern bis Sie vom Anwalt hören.

2. Die Pflichtangaben zu den Artikeln

Je nachdem, welche Waren Sie verkaufen wollen, haben Sie vielfältige Vorschriften zu beachten. Kennen Sie die Health Claims-Verordnung? Wissen Sie, welche Pflichten Sie und Ihr Lieferant im Rahmen der Fertigpackungsverordnung zu erfüllen haben? Prüfen Sie stets das Bestehen spezieller gesetzlicher Regelungen hinsichtlich der von Ihnen vertriebenen Produkte. Abmahnungen von Konkurrenten bei Verstößen sind teuer!

3. Die Bestellabwicklung im Online-Shop

Kennen Sie alle Informationspflichten zur Bestellabwicklung? Was eigentlich sind Grundpreise und Endpreise und wann muss der Verbraucher eigentlich über die Versandkosten informiert werden? Wenn Sie diese Fragen nicht beantworten können und Ihr Shop den bestehenden Anforderungen nicht genügt, dann droht auch hier eine Abmahnung.

4. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ein absoluter Klassiker unter den Abmahnursachen. Immer wieder ändern sich die gesetzlichen Vorgaben, vor allem auf der Basis europarechtlicher Regelungen. Außerdem ist auch die Rechtsprechung hierzu einem steten Wandel unterworfen. Wer hier kein "Beratungsabo" bestellt, lebt grundsätzlich sehr gefährlich.

5. Die Widerrufsbelehrung

Wer muss die Kosten für die Rücksendung der Waren übernehmen? Kann ich die Musterwiderrufserklärung gefahrlos benutzen? Was darf ich daran ändern? Wenn Sie auch hier nicht sicher sind, dann könnte auch hier eine Abmahnung drohen.

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die Gefahr einer Abmahnung hinter vielen Ecken bzw. Fehlern lauert. Angesichts der damit verbundenen Kosten ist daher eine anwaltliche Beratung, wie schon in der Einleitung angedeutet, kaum noch zu vermeiden und kann Ihnen helfen, die Zahlung von teurem Lehrgeld zu vermeiden.

Gern stehen wir Ihnen beratend zur Seite!

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24944 Flensburg
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