Aktuelle Rechtsprechung zur Rückforderung ehebedingter Zuwendungen
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 07.02.2013 08:32 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Ein solcher Ersatzanspruch könne sich nach Auffassung der Richter aus Karlsruhe nicht aus den Vorschriften über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ergeben, da es hierzu eines Gesellschaftsvertrages bedürfe. Für einen solchen Gesellschaftsvertrag sei es jedoch erforderlich, dass die Eheleute einen gemeinsamen Wert schaffen wollen, der ihnen zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung steht und ihnen auch gemeinsam gehört.
Dagegen handele es sich nach Auffassung des Gerichts um ehebedingte Zuwendungen, wenn die Zuwendungen im Vertrauen auf den Bestand der ehelichen Lebensgemeinschaft erfolgen oder die Zuwendungen ihre Geschäftsgrundlage in der Ehe selbst oder in dem Unterhaltsbeitrag zur Verwirklichung oder Ausgestaltung, Erhaltung oder Sicherung der ehelichen Lebensgemeinschaft haben.
Solche ehebedingten Zuwendungen könnten im Falle einer Scheidung dagegen über die Grundsätze der Störung der Geschäftsgrundlage zurückgefordert werden. Dabei sei neben dem Vertrauen auf den Erhalt der ehelichen Lebensgemeinschaft bei der Leistung der Zuwendungen auch erforderlich, dass dem Leistenden die Beibehaltung der geschaffenen Vermögensverhältnisse nicht zuzumuten sei. Für die Beurteilung ob die geschaffenen Vermögensverhältnisse zumutbar sind, habe eine Gesamtabwägung für den Einzelfall zu erfolgen.
Die Beteiligten haben im zu entscheidenden Fall die Gütertrennung vereinbart. Deshalb entstehen im Fall der Scheidung der Eheleute keine güterrechtlichen Ausgleichsansprüche. Nach Ansicht des BGH könnten sich unter Umständen jedoch trotzdem Ansprüche auf Rückgabe der ehebedingten Zuwendungen ergeben.
Ein im Familienrecht tätiger Rechtsanwalt berät Sie darüber, wann die Vereinbarung einer Gütertrennung sinnvoll ist und welche Folgen sich daraus ergeben. Er unterstützt Sie bei Schwierigkeiten bei der Scheidung und berät Sie bei der Abfassung des Ehevertrages, damit schon bei Beginn der Ehe Risiken eingeschränkt werden können.
http://www.grprainer.com/Familienrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com
Telefon: 0221-2722750

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover Stuttgart berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com
Telefon: 0221-2722750