Aktuelles Urteil des BAG zu Langzeitkranken
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 14.09.2012 00:08 Uhr
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In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt hatte eine als schwerbehindert anerkannte Arbeitnehmerin aufgrund ihrer Krankheit nicht arbeiten können. In dieser Zeit hat sie eine befristete Erwerbsminderungsrente erhalten. Der für sie geltende Tarifvertrag sah vor, dass sich der Jahresurlaub der Arbeitnehmerin während des Erhalts der Rente für jeden Monat um ein Zwölftel vermindert und das Arbeitsverhältnis in dieser Zeit ruht.
Nach der Auffassung der Richter verstößt diese Bestimmung allerdings gegen die Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes: Der gesetzlich vorgesehene Mindesturlaubsanspruch kann demnach nicht versagt werden.
Die Erfurter Richter führen diesbezüglich aus, dass die entsprechende Vorschrift des Bundesurlaubsgesetzes dahingehend unionsrechtskonform auszulegen sei, dass der Anspruch auf Urlaub erst 15 Monate nach dem Ablauf des Urlaubsjahres verfällt. Tarifvertragliche Vereinbarungen, welche dem widersprechen, seien danach nicht rechtmäßig. Dass ein Tarifvertrag im Falle des Erhalts einer Rente das Ruhen des Arbeitsverhältnisses vorschreibt, ist nach der vorliegenden Entscheidung für dieses Ergebnis nicht relevant.
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