Als Unternehmer im Internet auftreten
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 04.02.2013 09:04 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.
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Zunächst gilt es bei der Registrierung einer Internetdomain das Domainrecht zu beachten. Eine solche kann bei zentralen Registrierungsstellen erfolgen. Zu beachten gilt hier, dass eine bestimmte Domain zur Erleichterung der Suche nach Internetseiten im Netz nur einmal vergeben werden kann. Ist eine Domain bereits von jemandem registriert worden, so kann niemand anderes mehr sie beanspruchen. Daher gilt es, die gewünschte Domain möglichst schnell selbst zu nutzen, bevor andere es tun und sicherzustellen, dass die Nutzung durch andere auch rechtlich unterbunden wird.
Kommt es nun zu der Gestaltung der Internetpräsenz, spielt unter anderem das Telemediengesetz eine Rolle. Für Unternehmer besteht nach diesem Gesetz nämlich beispielsweise die Pflicht, gewisse Kontaktdaten auf ihrer Internetpräsenz preiszugeben. Ferner ist bei der Erstellung einer Internetseite stets darauf zu achten, dass urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Regeln eingehalten werden. Fremde Bilder und Texte sollten nicht verwendet werden, ohne vorher die urheberrechtliche Lage geklärt zu haben. Auch sollte eine Internetseite stets auf wettbewerbsrechtliche Verstöße untersucht werden.
Beim elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce) sind weitere rechtliche Aspekte zu beachten. Werden Waren über einen Onlineshop vertrieben, muss insbesondere darauf geachtet werden, dass die notwendigen Widerrufsbelehrungen erfolgen und die gewünschten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auch wirklich in den Vertrag mit einbezogen werden. Anders als bei einem Verkauf von Waren unter Anwesenden, stellen sich hier spezielle rechtliche Probleme.
Angesichts der Fülle an rechtlichen Schwierigkeiten, sollten Sie als Unternehmer bei der Planung und Umsetzung ihrer Internetpräsenz einen im Medienrecht erfahrenen Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kennt die rechtlichen Problemstellen einer Internetseite und kann Sie einerseits davor bewahren, urheber- und wettbewerbsrechtliche Verstöße begehen und Ihnen andererseits dabei helfen, sich selbst vor derartigen Verstößen durch andere zu schützen und diese gegebenenfalls zu ahnden.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
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