Anlageberater sollen verschärft unter Beobachtung stehen
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 08.03.2013 09:49 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Es ist vorgesehen, dass die Beschwerden der Anleger künftig innerhalb von sechs Wochen, nachdem sie dem Finanzinstitut zugegangen sind, der Finanzaufsicht gemeldet werden sollen.
Ferner schreitet der Gesetzgeber dadurch ein, dass in einer Neufassung des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) normiert werden soll, dass eine Registrierung der Bankberater veranlasst werden muss. Die Leistung der Berater soll leichter kontrolliert werden können. So erhoffe man sich nicht nur einen stärkeren Schutz der Anleger vor Fehlberatungen sondern auch, dass die Banken ausschließlich qualifiziertes Personal als Berater einstellen.
Fehlerhafte Beratungen sollen somit durch die Fachkenntnisse der qualifizierten Berater vermieden werden. Ein besonderer Fokus soll wohl auch auf soziale Kompetenzen der Berater liegen, damit sie sich in die Lage des potenziellen Anlegers hineinversetzen und so insbesondere auf seine Anlageziele eingehen zu können.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht soll Verstößen gegen diese Vorschriften mit entsprechenden Maßnahmen begegnen. Diese Maßnahmen sollen abgesehen von Verwarnungen und Bußgeldern sogar zeitlich begrenzte Berufsverbote für die jeweiligen Berater sein.
Viele Anleger erachten diese Neuerungen als fällig, kam es doch gerade in jüngster Vergangenheit vermehrt zu Klagen von Anlegern gegen ihre Banken. Diese auf Schadensersatz gerichteten Klagen basierten meist auf Falschberatungen oder der Unterlassung einer umfassenden Aufklärung über die Risiken der Anlage, zu welcher die Bankberater verpflichtet sind. Hierzu kann es schnell kommen, beispielsweise wenn der Berater während der Beratung mit der Sicherheit des Fonds in falscher Weise wirbt oder die empfohlene Anlage nicht den Anlagezielen des Anlegers entspricht.
Um zu prüfen, ob auch Sie unter Umständen falsch beraten worden sein könnten und Ihnen eventuell Schadensersatzansprüche gegen Ihre Bank zustehen könnten, sollte ein im Kapitalmarktrecht tätiger Anwalt aufgesucht werden. Im Hinblick auf mögliche Verjährungsfristen ist schnelles Handeln geboten.
http://www.grprainer.com/Bank-und-Kapitalmarkrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com
Telefon: 0221-2722750

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover Stuttgart berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com
Telefon: 0221-2722750