Anleger von Clerical Medical durch Urteile des Bundesgerichtshofs gestärkt
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 05.09.2012 10:52 Uhr
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Das Karlsruher Gericht kam in den entscheidenden Fällen zu dem Schluss, dass CMI ihren Kunden im Regelfall die ursprünglich zugesicherten Ausschüttungen aus ihren Versicherungen zahlen müsse. Dies solle losgelöst von dem jeweils ermittelten Wert der Versicherung gelten. Die ersten Urteile des höchsten deutschen Gerichts in Sachen Clerical Medical kommen somit betroffenen Anlegern zugute.
Die Karlsruher Richter erkannten in den zur Entscheidung stehenden Fällen die Schadensersatzansprüche gegen den beklagten englischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. (CMI) an. Gleiches soll, nach den vorliegenden Entscheidungen des BGH, auch für die Leistungsverpflichtung aus den abgeschlossenen Verträgen gelten.
Der BGH soll die Haftung der CMI in seinen Urteilen deutlich dargestellt haben. An diese Ausführungen werden sich die Gerichte der unteren Instanzen wohl halten müssen. Denn der BGH verwies die zu überprüfenden Urteile an die Oberlandesgerichte zurück um die Sachverhalte aufzuklären.
Denn neben Erfüllungsansprüchen waren auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht worden. Für das Bestehen eines solchen Schadens genüge schon, dass der von den Klägern abgeschlossene Vertrag wirtschaftliche Nachteile berge. Die Anleger dürften nicht allein aufgrund des Vorliegens der Auszahlungsansprüche zurückgewiesen werden, so der BGH.
Bereits in der Vergangenheit sind immer mehr Betroffene erfolgreich gegen die Clerical Medical Investment Group Ltd. vorgegangen. Durch die nun ergangenen Urteile haben sich die Aussichten geschädigter Anleger, sich schadlos halten zu können, noch einmal verbessert.
Betroffenen Anlegern ist es gerade nach diesen kürzlich ergangenen Urteilen zu empfehlen, ihre rechtlichen Möglichkeiten zeitnah von einem versierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.
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