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Antrag von Hans Becker beim Kartellamt zu Aufschaltungsverträgen zeigt Wirkung

Meldung von: Hans Becker GmbH - 09.07.2013 14:55 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Stadt Düsseldorf beugt sich Musterverfahren und schreibt neu aus
Antrag von Hans Becker beim Kartellamt zu Aufschaltungsverträgen zeigt Wirkung
Hans Becker fielen die teuren Aufschaltungsverträge der Stadt Düsseldorf auf
Oberhaching bei München, 09.07.2013

Die Einkaufsberatung Hans Becker mit Sitz in Oberhaching wird in ihrer
Einschätzung bestätigt: Die Stadt Düsseldorf schreibt die teuren und
unflexiblen Aufschaltungsverträge von Brandmeldeanlagen (BMA) aus
öffentlichen Leitstellen im zweiten Halbjahr 2013 neu aus. Die Reaktion ist Folge
des Musterverfahrens, das das Kartellamt in 2012 gegenüber der Stadt und
Siemens erhoben hatte. Den Antrag zur Überprüfung hatte Hans Becker im Jahr
2007 gestellt. Danach gingen noch rund 40 weitere Beschwerden ein.

Ausschreibung soll auch Wettbewerber von Siemens berücksichtigen

Das Kartellamt hat am 24. Mai 2013 beschlossen, das Verfahren gegenüber der Stadt
Düsseldorf einzustellen, da sich die Stadt bereit erklärt hatte, im zweiten Halbjahr
2013 eine Ausschreibung der Konzession für die Einrichtung und den Betrieb einer
Alarmübertragungsanlage für BMA durchführen. Dadurch können auch andere
Anbieter den Wettbewerb gewinnen. Unternehmen mit BMA können auch
Teilleistungen über Drittfirmen einkaufen, z. B. über Einrichtungsleistungen. Die
Vertragslaufzeit gegenüber dem Konzessionär beträgt keine zehn Jahre mehr,
sondern sieht für Unternehmen ein jährliches Kündigungsrecht vor.

Aufschaltungsverträge waren zu teuer und zu unflexibel

Hans Becker hat damals bemerkt, dass die Konditionen der Aufschaltungsverträge zu
Brandmeldeanlagen überdurchschnittlich teuer und nicht verhandelbar waren. Zudem
existierten ausschließlich Zehn-Jahres-Verträge, die nur ein einseitiges
Preiserhöhungsrecht seitens der Konzessionäre - z. B. Siemens - vorsehen.

Bei Konzessionsverträgen keine Ausschreibung notwendig

Die Stadt Düsseldorf hat den Konzessionsvertrag mit Siemens seit 1980 immer wieder
verlängert. Angebote von Wettbewerbern wurden nicht eingeholt, es fand auch keine
Ausschreibung statt. Dies war rechtens, da es sich dabei um einen
Konzessionsvertrag handelte und für Konzessionsrechte bislang im öffentlichen
Ausschreibungsrecht keine öffentliche Vergabe notwendig ist. In Anbetracht der
Summen, die bei einem Konzessionsvertrag bewegt werden, ist dies eine Sensation!

Düsseldorf als Musterbeispiel

Hans Becker ist gespannt, wie die Stadt Düsseldorf die eigenen Vorgaben umsetzen
wird. Für alle anderen Städte sei Düsseldorf ein Musterbeispiel. Hans Becker hofft,
dass auch politischer und wirtschaftlicher Druck auf die Kommunen erwachsen wird,
damit diese die Konzessionen auch wirklich unter Wettbewerb ausschreiben und sich
die Chancen der Teilnehmer dadurch erhöhen.

Bild
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Bildunterschrift
Hans Becker fielen die teuren Aufschaltungsverträge der Stadt Düsseldorf auf

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Firmenkontakt:
Hans Becker GmbH
Christiane Kreutmair
Keltenring 11
82041 Oberhaching
E-Mail: info@hansbeckergmbh.de
Telefon: +49 (0) 89/66 65 83-18
Homepage: http://www.hansbeckergmbh.de


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Die Hans Becker GmbH ist als inhabergeführtes Unternehmen auf die Unterstützung beim
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