Anwendung von ausländischem Recht bei Erbfällen
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 23.10.2012 22:12 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Bei Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten kann dies jedoch anders zu beurteilen sein. Hierbei ist häufig das Recht des Staates anzuwenden, mit dem der Verstorbene am engsten verbunden war. Abzustellen ist hierbei grundsätzlich auf ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder den Verlauf des Lebens.
Zum Nachweis des Erbrechts an Nachlassgegenständen, gegenüber deutschen Banken oder Grundbuchämtern, wird grundsätzlich ein Erbschein benötigt. Eine internationale Zuständigkeit der deutschen Nachlassgerichte für die Erteilung eines Erbscheins ist jedoch nur im Einzelfall gegeben. Einer dieser Fälle liegt vor, wenn deutsches Erbrecht angewendet wird. Aus diesen Situationen können sich erhebliche Probleme ergeben.
Besonderheiten sind auch hinsichtlich der Erbschaftssteuer zu beachten. Die deutsche Erbschaftssteuer richtet sich auch bei Fällen mit Auslandsberührung nach dem deutschen Erbschaftsteuergesetz. Bei einer Steuerpflicht in anderen Staaten kann somit die Frage der Anrechnung problematisch werden. Zur Vermeidung von Doppelbesteuerung wurden mit einigen Staaten, z. B. Griechenland oder der Schweiz, Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart. Nach diesen Abkommen kann es vorkommen, dass festgelegte Vermögensgegenstände ganz aus der eigenen Besteuerung herausfallen. Dies wird als die sogenannte Freistellungsmethode bezeichnet. In anderen Fällen kann durch das Abkommen vorgesehen sein, dass eine entrichtete ausländische Steuer auf die inländische Steuerschuld angerechnet werden darf. Dieses Vorgehen wird als Anrechnungsmethode bezeichnet.
Erben und Vererben sind mehr als rein rechtliche Angelegenheiten. Neben rechtlichen Fragen zum Erbrecht geht es beim Erben fast immer um Emotionen und familieninterne Beziehungen. Bei drohenden Problemen sollten Sie im Zweifelsfall einen qualifizierten Rechtsrat einholen. Ein im Erbrecht tätiger Rechtsanwalt steht Ihnen beratend zur Seite, und kann Ihnen helfen, die Nachlassfrage frühzeitig zu klären. Auch im Erbfall kann ein erfahrener Rechtsanwalt Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzeigen und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte behilflich sein.
http://www.grprainer.com/Erbrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com
Telefon: 0221-2722750

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com
Telefon: 0221-2722750