Arbeitgeber muss keine Auskunft über Einstellungskriterien erteilen
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 13.08.2013 12:05 Uhr
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Damit folgte das BAG auch der Meinung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in einem früheren Urteil (Az.: C-415/10), wonach sich auch aus dem Gemeinschaftsrecht kein Auskunftsanspruch des Stellenbewerbers ergebe. Die Verweigerung des Arbeitgebers Auskunft zu erteilen sei nur dann zu prüfen, wenn Tatsachen vorliegen, die eine Diskriminierung möglich erscheinen lassen. Im vorliegenden Fall habe die Klägerin dem Gericht aber keinen plausiblen Hinweis auf eine Diskriminierung vorlegen können. Die Entschädigungsklage der Klägerin sei deshalb ohne Erfolg geblieben.
Oftmals treten rechtliche Probleme bereits vor einem bestehenden Arbeitsverhältnisses auf.
Arbeitgeber müssen bei Stellenausschreibungen, Einstellungen und Beförderungen gewisse gesetzliche Vorgaben beachten. Allen voran sind die Vorschriften des AGG immer einzuhalten, da sich ansonsten Ansprüche gegen den Arbeitgeber ergeben können. Es ist ratsam bereits im Rahmen der Stellenausschreibung rechtlichen Rat einzuholen und sich im weiteren Verfahren hierauf zu stützen.
Arbeitgeber sollten sich am besten schon im Vorfeld von einen im Arbeitsrecht versierten Rechtsanwalt beraten lassen. Oft ist den Betroffenen nicht klar, dass ihnen Ansprüche zu stehen. Ein Anwalt prüft jeden Fall individuell und zeigt die rechtlichen Möglichkeiten auf.
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