Auskunftsansprüche im Einstellungsverfahren
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 17.06.2013 11:23 Uhr
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Unter Zugrundelegung dieser Rechtsprechung soll das BAG mit Urteil vom 25. April 2013 (Az. 8 AZR 287/08) bei seiner bisherigen Auffassung geblieben sein und einen Auskunftsanspruch einer abgelehnten Stellenbewerberin verneint haben. Die Klägerin habe keine Indizien dargelegt, die auf eine Diskriminierung schließen lassen. Die Entschädigungsklage der Klägerin soll deshalb ohne Erfolg geblieben sein.
Das BAG hatte einen Fall zu entscheiden, in dem die Klägerin gegen die Beklagte einen Anspruch auf Entschädigung geltend gemacht haben soll. Die Beklagte soll der Klägerin nicht darüber Auskunft erteilt haben, ob ein anderer Bewerber eingestellt wurde und nach welchen Kriterien. Die Klägerin soll behauptet haben nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) diskriminiert worden zu sein.
Im Arbeitsrecht können sich also bereits bei der Stellenausschreibung, Einstellung und Beförderung Probleme ergeben. Die Frage, ob die Verweigerung einer Auskunft im Hinblick auf das Einstellungsverfahren beim Nachweis von Tatsachen zu berücksichtigen sei, die eine Diskriminierung vermuten lassen, kann unter Umständen Schwierigkeiten bereiten.
Bei der Stellenausschreibung, Einstellung und Beförderung müssen Arbeitgeber deshalb insbesondere auf das AGG achten. Bei Fehlern drohen teure Prozesse. Ein im Arbeitsrecht tätiger Rechtsanwalt unterstützt Arbeitgeber bei allen Fragen zu Stellenausschreibung, Bewerbung, Einstellung, Versetzung, Beförderung und Gleichbehandlung, um Probleme von vorne herein zu vermeiden.
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