Auslandsreisekrankenversicherung nicht vergessen
Meldung von: Netzwerk PR - 19.11.2012 13:02 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.
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Dank Auslandsreisekrankenversicherung sicher durch den Winter

(mpt-11/126) Skihasen und Wanderfreunde freuen sich schon lange vor ihrem Urlaub auf verschneite Pisten und stille Winterlandschaften. Wer Spaß und Erholung entgegen fiebert, der denkt nicht gerne daran, dass auch in den schönsten Ferien Krankheiten und Unfälle lauern.
Versicherungslücken schließen
Selbst in EU-Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen haben, kann eine Arztrechnung teuer werden, wenn sie privat gestellt wird. So erstattet die deutsche gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für ambulante oder stationäre Behandlungen nur in dem Umfang der jeweiligen Krankenversicherung des Reiselandes. Behandlungen in privaten Krankenhäusern übernehmen die Krankenkassen nicht. Mit einer Auslandsreisekrankenversicherung können Reisende diese Lücke schließen.
In Ländern wie Kanada und Nordamerika, die kein Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet haben, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung noch wichtiger. Hier werden Behandlungen grundsätzlich privat berechnet und die Rechnungen von den Krankenkassen nicht erstattet.
Günstige Auslandsreisekrankenversicherung
Egal ob Beinbruch oder Schnupfen - eine Auslandsreisekrankenversicherung gibt umfassenden Versicherungsschutz von der Zahnbehandlungen über Medikamente und ambulanten oder stationären Behandlungen bis hin zum medizinisch notwendigen Rücktransport nach Hause. Dabei muss sie gar nicht teuer sein. Die Münchener Verein Versicherungsgruppe bietet diesen Schutz schon ab 4,56 Euro im Jahr an und ist damit laut der Finanzzeitschrift "Euro" (Heft 07/2011) die günstigste Auslandsreisekrankenversicherung. Da lässt sich der Winterurlaub entspannt genießen.
Mehr Informationen auch auf den Seiten der RatGeberZentrale.
Günstige Auslandsreisekrankenversicherung: Egal, ob es ein Sozialversicherungsabkommen gibt oder nicht: Im Ausland kann ein Krankheitsfall teuer werden. Foto: djd/www.mv-versicherung.de /I.Lishman
Versicherungslücken schließen
Selbst in EU-Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen haben, kann eine Arztrechnung teuer werden, wenn sie privat gestellt wird. So erstattet die deutsche gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für ambulante oder stationäre Behandlungen nur in dem Umfang der jeweiligen Krankenversicherung des Reiselandes. Behandlungen in privaten Krankenhäusern übernehmen die Krankenkassen nicht. Mit einer Auslandsreisekrankenversicherung können Reisende diese Lücke schließen.
In Ländern wie Kanada und Nordamerika, die kein Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet haben, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung noch wichtiger. Hier werden Behandlungen grundsätzlich privat berechnet und die Rechnungen von den Krankenkassen nicht erstattet.
Günstige Auslandsreisekrankenversicherung
Egal ob Beinbruch oder Schnupfen - eine Auslandsreisekrankenversicherung gibt umfassenden Versicherungsschutz von der Zahnbehandlungen über Medikamente und ambulanten oder stationären Behandlungen bis hin zum medizinisch notwendigen Rücktransport nach Hause. Dabei muss sie gar nicht teuer sein. Die Münchener Verein Versicherungsgruppe bietet diesen Schutz schon ab 4,56 Euro im Jahr an und ist damit laut der Finanzzeitschrift "Euro" (Heft 07/2011) die günstigste Auslandsreisekrankenversicherung. Da lässt sich der Winterurlaub entspannt genießen.
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