Beerbt ein Bevollmächtigter den Vollmachtgeber allein, erlischt die postmortale Vollmacht
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 15.05.2013 09:09 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Das OLG hatte in einem Fall zu entscheiden, in dem eine verstorbene Erblasserin ihrem Ehemann eine Generalvollmacht erteilt hatte. Diese Generalvollmacht sollte auch noch nach dem Tod der Erblasserin wirksam bleiben. Der Ehemann soll nach dem Tod der Erblasserin ein zum Nachlass gehörendes Grundstück unter Verwendung der noch zu Lebzeiten der Erblasserin erteilten Generalvollmacht verschenkt haben. Das Grundbuchamt lehnte die beantragte Eigentumsumschreibung jedoch ab. Das OLG Hamm hat jetzt die Auffassung des Grundbuchamtes bestätigt, dass der Ehemann dem Grundbuchamt seine Erbenstellung durch einen Erbschein nachweisen müsse. Vorher könne er über den Nachlass nicht verfügen. Auf die Vollmacht könne er sich deshalb nicht berufen, weil diese jedenfalls erlösche, wenn der Bevollmächtige den Vollmachtgeber allein beerbe. Für den Bestand einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht sei jedenfalls Personenverschiedenheit des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten erforderlich.
Erben und Vererben sind mehr als rein juristische Angelegenheiten. Neben rechtlichen Fragen zum Erbrecht geht es beim Erben fast immer um Emotionen und familieninterne Befindlichkeiten.
Ob es um die Beratung im Hinblick auf die Wirksamkeit postmortaler Vollmachten oder die Wirksamkeit eines Testaments geht, ein im Erbrecht versierter Rechtsanwalt beurteilt den Sachverhalt für jeden Einzelfall und hilft dabei den Nachlass so zu ordnen, dass die Erben den letzten Willen respektieren. Unwirksame Vereinbarungen führen häufig zu Streit unter den Erben. Um das zu vermeiden, sollte juristischer Rat bei einem im Erbrecht tätigen Rechtsanwalt gesucht werden.
http://www.grprainer.com/Erbrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com
Telefon: 0221-2722750

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover Stuttgart berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com
Telefon: 0221-2722750