Behörden lehnen strafbefreiende Selbstanzeigen nach Kauf der Steuer-CD ab
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 05.09.2012 09:29 Uhr
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Zeigt sich eine Person, die Steuern hinterzogen hat, selbst an, besteht die Möglichkeit, straffrei auszugehen. Wer dabei jedoch Fehler macht, kann trotzdem strafrechtlich belangt werden und muss mit empfindlichen Steuernachzahlungen rechnen. Eine Selbstanzeige ist ein komplexer Prozess, weswegen dringend vor überstürztem Handeln abzuraten ist. In jedem Falle sollte ein erfahrener Rechtsanwalt konsultiert werden. Gerade in den Fällen, in denen bereits Ermittlungen eingeleitet wurden oder eine Selbstanzeige zurückgewiesen worden ist, sollte sofort ein fachkundiger Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden, um die Rechtmäßigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls weitere Vorsorgemaßnahmen einleiten zu können.
Das Steuerabkommen zwischen der Bundesrepublik und der Schweiz, das Anfang kommenden Jahres in Kraft treten soll, sollte den Streit um deutsche Steuerhinterzieher bereinigen. Durch den angeblich erneuten Kauf von zwei CDs mit zahlreichen Bankkundendaten aus der Schweiz hat das Land Nordrhein-Westfalen aktuell den Streit jedoch wieder neu entfacht. Der Bundesrepublik, insbesondere dem Land Nordrhein-Westfalen, soll nun seitens der Schweiz der Vorwurf der Hehlerei gemacht worden sein. NRW scheinen diese Vorwürfe jedoch nicht näher zu berühren. Scheinbar vertritt es den Standpunkt, dass das Gesetz noch nicht ratifiziert sei und mangels Zustimmung seinerseits auch nicht in Kraft treten werde, weshalb es sich diesbezüglich an keinerlei Verpflichtungen gebunden fühlen soll.
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