Beschränkter Abzug von Kinderbetreuungskosten ist verfassungsgemäß
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 05.10.2012 06:26 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

In seiner Urteilsbegründung beschäftigt sich der BFH zu Beginn mit der Rechtslage im Jahre 2011. Damit Kinderbetreuungskosten im Jahr 2011 steuerlich berücksichtigt werden konnten, müssten bei den Eltern besondere persönliche Voraussetzungen vorgelegen haben. Dies soll zum Beispiel der Fall gewesen sein, wenn beide Elternteile erwerbstätig oder sich in der Ausbildung befanden. Als weiterer Umstand soll jedoch auch eine Erkrankung anerkannt worden sein. Diese hätte jedoch mindestens drei Monate bestehen müssen (§ 10 Abs. 1 Nr. 8 EGStG a.F.).
Der BFH entschied nun, dass eine Schwangerschaft nur dann eine Krankheit darstelle, wenn länger als drei Monate andauernde gesundheitliche Komplikationen auftreten.
Ab dem Jahre 2012 sollen die vorgenannten besonderen persönlichen Voraussetzungen wegfallen. Dann sollten Kinderbetreuungskosten abgezogen werden können, ohne dass persönliche Abzugsvoraussetzungen der Eltern vorliegen müssen.
Das Steuerrecht unterliegt einem ständigen Wandel und kann von einem Laien kaum durchdrungen werden. Im Zweifelsfall sollten Sie sich nicht davor scheuen, einen qualifizierten Rechtsrat einzuholen.
Ein im Steuerrecht tätiger Rechtsanwalt berät und unterstützt Unternehmen, handwerkliche Betriebe, Freiberufler und Privatpersonen in juristischen, steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen, insbesondere bietet er Expertise bei Unternehmensgründungen und -umstrukturierungen, Finanzierungsfragen und Transaktionen an.
http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html
Firmenkontakt:GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com
Telefon: 0221-2722750
Firmenbeschreibung:GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
Pressekontakt:GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com
Telefon: 0221-2722750
