Betriebsübergang durch Wechsel des Betriebsinhabers
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 14.06.2013 09:41 Uhr
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Für den Betriebsübergang soll also notwendigerweise der Wechsel des Betriebsinhabers erforderlich sein. Für einen Betriebsinhaberwechsel sei es, auch bei Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen Betriebserwerber und bisherigem Betriebsinhaber, erforderlich, dass der bisherige Betriebsinhaber die Nutzung der Betriebsmittel konkret einstelle.
Haben Arbeitnehmer aufgrund einer Vereinbarung oder einem verbindlich in Aussicht gestellten Arbeitsverhältnis mit dem Betriebserwerber eine Eigenkündigung gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber abgegeben und übernimmt der Betriebserwerber später tatsächlich einen großen Teil der Belegschaft, komme unter Umständen eine Umgehung der Betriebsübergangsvorschriften in Betracht. Das gelte aber jedenfalls dann nicht, wenn schon gar keine Vereinbarung oder gar kein in Aussichtstellen eines Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebsübernehmer vorliegt.
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