BGH urteilt zum Vorteil der Clerical Medical Anleger
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 09.09.2012 12:07 Uhr
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Mit seinen aktuellen Entscheidungen hat der BGH (Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) nahezu alle in der letzten Zeit ergangenen positiven Urteile verschiedener Oberlandesgerichte zugunsten der Clerical Medical Kunden bestätigt, und so deren Rechte weiter gestärkt.
Darüber hinaus waren auch Ansprüche auf Schadenersatz geltend gemacht worden. Diese dürften nicht allein aufgrund des Vorliegens der Auszahlungsansprüche zurückgewiesen werden, so die Richter. Ein Schaden sei schon dann gegeben, wenn die Verträge wirtschaftliche Nachteile für die Kunden berge.
Der BGH soll jedoch die Haftung der CMI deutlich bejaht haben. An diese Ausführungen werden sich die Gerichte der unteren Instanzen wohl halten müssen. Der BGH verwies die zu überprüfenden Urteile an die Oberlandesgerichte zurück, um die Sachverhalte aufzuklären.
Seinen bestehenden Aufklärungspflichten sei der englische Lebensversicherer insbesondere dadurch nicht nachgekommen, dass er den Kunden ein unrichtiges Bild von den zu erwartenden Renditen vermittelt habe. Außerdem seien die Kunden vorliegend nach der Auffassung des Gerichts auch hinsichtlich der Funktionsweise der Versicherungen nur unzureichend aufgeklärt worden. Unter anderem aus diesen Gründen bestätigte der BGH auch die Verletzung von Aufklärungspflichten durch CMI, welche in den vergangenen Monaten bereits von mehreren Oberlandesgerichten festgestellt worden seien.
Inzwischen sind immer mehr Kunden erfolgreich gegen CMI vorgegangen. Durch die nun ergangenen Entscheidungen haben sich die Aussichten geschädigter Anleger noch einmal verbessert.
Betroffenen Anlegern ist es gerade nach diesen kürzlich ergangenen Urteilen zu empfehlen, ihre rechtlichen Möglichkeiten zeitnah von einem versierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.
Ein im Kapitalmarktrecht tätiger Rechtsanwalt kann Ihren Fall umfassend und einzelfallbezogen prüfen, und Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen.
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