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Braucht ein Gartenhaus wirklich eine Baugenehmigung?

Meldung von: GSP Blockhaus GmbH - 25.09.2012 16:04 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Braucht ein Gartenhaus wirklich eine Baugenehmigung?
Wer sich ein Gartenhäuschen anschaffen möchte, steht vor einer Vielzahl an Vorschriften. Baugenehmigungen ( http://www.gsp-gartenhaus.de/Baugenehmigung-Gartenhaus ) auf Bundes-, Länder- und Gemeindeebenen sowie nachbarschaftliche Fragen verlangen daher nach einer gründlichen Vorbereitung.

Generell genehmigungsfrei sind Gartenhäuser zunächst nicht, es hängt von Größe und Bauart ab. Neben dem klassischen Holzhaus fallen darunter größere Spielhäuser für Kinder oder das schicke Baumhaus. Alle Fragen regeln bundesweite Gesetzesvorgaben sowie die Vorschriften je nach Bundesland bis hinunter zur Einzelgemeinde. Und der Bebauungsplan des jeweiligen Grundstücks muss ebenfalls genau studiert werden. Berechnet wird dabei einerseits der Innenraum, im Behördendeutsch: das umbaute Volumen, andererseits speziell Außenhöhe und -breite. Vielerorts darf das Innenleben nicht als Aufenthaltsraum auftreten. Es eignet sich also nur als Schuppen oder zur Aufbewahrung von Gartengeräten. Zudem steht in manchen Bundesländern das genehmigungsfreie Haus ohne betoniertes Fundament da. Ein möglicher anderer Grund: Platzprobleme auf kleinem Grundstück erfordern Sondergenehmigungen.


Es gibt Regelungen, wie viel Grenzmeter zum Nachbarn überhaupt insgesamt bebaut werden dürfen. Entscheidend ist ebenfalls ob bereits Grenzbebauungen zum Nachbarn vorgenommen wurden. Die strengen Vorschriften sollen der Zerstückelung harmonischer Stadtplanungsabsichten entgegen wirken. Für Laien sind die zahlreichen Vorschriften oft unübersichtlich.

Der erste Weg führt in der Regel zum Nachbarn. Wer sich bereits wegen einer über den Zaun nickenden Sonnenblume streitet, wird Probleme bekommen. Das gilt umso mehr, je schwieriger das Aufstellen von vornherein aufgrund von Platzbeschränkungen, ungünstigen Lokalitäten und anderen Gegebenheiten wird. Ein klagender Nachbar hat beste Chancen, vor Gericht mit seinem Antrag auf Nachbesserung oder sogar Entfernung des Übels durchzukommen. Schon ein Zentimeter zuviel kann teuer werden.

Richtig vorbereiten statt teuer nachbessern

Dass zudem jedes Bundesland und jede Gemeinde ihre eigenen Bauvorgaben herausbringen, macht die Sache nicht einfacher. Kaum ein Baumarkt weist darauf hin, wie schwierig sich der Einzelfall gestalten kann. Spezialisten wie der Gartenhausanbieter gsp-gartenhaus.de ( www.gsp-gartenhaus.de ) aus Berghülen beraten ihre Kunden gern zu diesem verzwickten Thema. Wo innerhalb der Siedlungen hier nur wenige Kubikmeter erlaubt sind, genehmigt die andere Behörde leicht das Doppelte. Darf das eine Gartenhaus innerhalb der Siedlungen problemlos stehen, bekommt es außerhalb Schwierigkeiten; ausgenommen sind Kleingartensiedlungen, die speziellen Regelungen unterliegen.

So kann die richtige Vorgehensweise nur heißen: Haus wählen, mit dem Nachbarn reden, einen Bauplan mit aufs Amt nehmen und die Baufreiheit überprüfen lassen beziehungsweise die Genehmigung einholen.


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Firmenkontakt:
GSP Blockhaus GmbH
Daniel Schiemann
Laichinger Weg 14
89180 Berghülen
E-Mail: presse@gsp-gartenhaus.de
Telefon: 07344 96440
Homepage: http://www.gsp-gartenhaus.de/


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