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Brunzel Bau GmbH­: Ärger mit Handwerkern - muss das sein?

Meldung von: Brunzel Bau GmbH - 01.03.2013 09:53 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Verträge mit Bauunternehmern und Handwerkern - von Hans Heiko Brunzel, Velten
Brunzel Bau GmbH­: Ärger mit Handwerkern - muss das sein?
Seminarveranstaltung Brunzel Bau GmbH, Velten
In Erfahrungsberichten wird oft von Bauherrn berichtet, dass die grauen Haare mit der Erstellung des Eigenheims wuchsen. Ist die Erfahrung ein solcher Stressfaktor, wie auch in Bautagebüchern nachgelesen werden kann? Lieber hätten wir Bauerfahrungsberichte wie: Freude am Bauen! Rundum-sorglos Paket zur erfolgreichen Immobilie! Gutes Bauchgefühl und damit das große Glück dem Lebensziel "Eigenheim" näher gekommen zu sein oder gar erfüllt zu haben! In Velten nahe Berlin fand ein Weiterbildungsseminar in der Zentrale der Brunzel Bau GmbH zum Thema: Verträge mit Bauunternehmern und Handwerkern, statt. Hans Heiko Brunzel, Geschäftsführer der seit zwanzig Jahren erfolgreich am Markt tätigen Baufirma Brunzel Bau GmbH geht der Frage auf den Grund.

Zur Umsetzung eines erfolgreichen Bauvorhabens gehört regelmäßig eine gute Zusammenarbeit von Auftraggeber und Auftragnehmer. Der Wunsch der eigenen Immobilie weckt Lebensziele wie Sicherheit, Unabhängigkeit, Wertbeständigkeit und Altersvorsorge. Immer wieder wird von negativen Erfahrungen mit der Erstellung von Bauprojekten berichtet, man kann sich derer nicht entziehen. In jedem Bereich häufen sich die Erfahrungsberichte, angefangen bei der Bestellung eines Handwerkers bis zur Umsetzung für kleinere wie größere Bauprojekte. Für Sie als Bauherr gibt es ganz einfache Regeln, stressfrei durch diesen Lebensabschnitt zu gelangen. Verträge mit Bauunternehmern und Handwerkern werden in der Regel auf der rechtlichen Grundlage der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) getroffen. Bauleistungen werden meistens an spezialisierte Handwerksunternehmen wie Maurer, Dachdecker, Zimmerer usw. vergeben.

- Vertrag für die allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen
- Vertrag für die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
- Vertrag für die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen


Beim Einfamilienhaus können es in der Regel bis zu zwölf Unternehmen sein und die Koordination kann bei Ihnen selbst, dem Architekten oder einem Bauleiter liegen. Folgende Vorgehensweise verschafft Überblick und letztendlich Ihre Kosten:

Ratsam ist, möglichst viele Angebote von Handwerksunternehmen einholen und dann nach der passenden Auswahl das Leistungsverzeichnis nachmalig durchzuarbeiten und schriftlich zusammenfassen. Auch die Preisverhandlungen und die voraussichtliche Höhe der Vergütung wird in dem Vertrag mit aufgenommen. Bauleistungen werden entweder auf der Grundlage von Einheitspreisen oder Pauschalpreisen vereinbart.

Ärger mit Handwerkern - das muss nicht sein! Auch wenn der Ruf der Handwerker mit Vorurteilen belastet ist, gibt es mehr denn je grundsolide Branchenasse. Um den richtigen "Mann" für alle Fälle zu finden gibt es einfache Regeln. Hans-Heiko Brunzel hierzu: "Für die Ausführung unserer Bauleistungen beschäftigen wir 39 eigene gewerbliche Mitarbeiter, welche auf unseren Baustellen für Sie tätig sind. Unsere Mitarbeiter sind entsprechend unserer ausführenden Gewerke fachlich geschult und qualifiziert und erbringen somit Leistungen von höchster Qualität. Zur Einschätzung und Auswahl des richtigen Unternehmens zählen gute Erfahrungsberichte, Anschauungsmaterial oder eine Vorort Besichtigung. Ein guter Handwerkervertrag sollte folgenden Kriterien standhalten:

- Die rechtliche Grundlage; VOB als Grundlage des Vertrages
- Wurden die zu erbringenden Leistungen genau vereinbart?
- Ist der Preis angemessen, liegen ausreichend Alternativangebote vor?
- Fristen - Ausführungsfristen mit Beginn-und Fertigstellungstermin verbindend vereinbart, welche Regelung bei einer Fristverletzung?
- Leistungsorientiertem Zahlungsplan vereinbart - Regelung bei Zahlungsfristen und der Überprüfung der erbrachten Leistungen?
- Abnahme der Bauleistungen?
- Wurde eine Vertragserfüllungsbürgschaft durch die Hausbank des Baupartners vereinbart? Besteht hinsichtlich der Gewährleistung ein Zahlungseinbehalt oder eine Gewährleistungsbürgschaft der Hausbank? Kann dieser Betrag bereits bei den Abschlagszahlungen einbehalten werden?

Erfahrungen wurden in einer regen Diskussion ausgetauscht, weiter besprochen und vertieft.


V.i.S.d.P.:
Hans-Heiko Brunzel
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich

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Firmenkontakt:
Brunzel Bau GmbH
Hans-Heiko Brunzel
Germendorfer Straße 1
16727 Velten
E-Mail: info@brunzel-bau.de
Telefon: 0049 (0)3304 25 31 63
Homepage: http://www.brunzelbau.de


Firmenbeschreibung:
Das Bauunternehmen Brunzel Bau GmbH wurde 1992 gegründet. Brunzel Bau hat große Erfahrungen, sowohl im öffentlichen wie auch im privaten Hochbau und verfolgt die Philosophie der umfassenden Beratung, Qualität, Kompetenz, faire Preise, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Ehrlichkeit zum Kunden und den Objekten. Durch das komplexe Leistungsangebot erreicht Brunzel Bau höchste Synergieeffekte bei Sanierungen und Umbauten im Bestand. Weitere Informationen auf: www.brunzelbau.de


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Germendorfer Straße 1
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