Bundesverfassungsgericht für steuerliche Gleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 17.10.2012 06:23 Uhr
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Dem Gesetzgeber wurde durch den Bundesgerichtshof bis zum 31.12.2012 Gelegenheit eingeräumt, eine Neuregelung für die Altfälle einzuführen, damit die unterschiedliche Behandlung bis 2010 beseitigt wird.
Eingetragene Lebenspartner profitierten bisher nicht von den steuerlichen Vorteilen durch das sogenannte "Ehegattensplitting". Durch das jeweilige Zusammenrechnen und anschließende halbieren des Einkommens der Ehegatten konnten diese vielfach Vorteile bei ihrer Einkommensteuer erlangen.
Schon seit Längerem herrscht in der Politik Diskussion über die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern und Ehegatten auch in steuerlicher Hinsicht. Ein häufiges Thema ist hierbei, dass gleichgeschlechtliche Paare die steuerlichen Vorzüge durch das Ehegattensplitting eben nicht nutzen können.
Durch die Entscheidung der Verfassungsrichter soll die Bundesregierung nun weitere Anreize erhalten, eingetragene Lebenspartnerschaften steuerlich mit der Ehe gleichzustellen. Darüber hinaus erscheint es sogar möglich, dass das Verfassungsgericht bereits zeitnah die Ungleichbehandlung bei der Einkommensteuer für verfassungswidrig erklärt.
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