Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler, bundesweit, informieren (05.08.2013)
Meldung von: Ciper & Coll. - 05.08.2013 14:25 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.
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Landgericht Berlin - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Medizinprodukterecht:
Intraoperative Einbringung einer fehlerhaft hergestellten Hinterkammerlinse, LG Berlin, Az. 38 O 414/12
Chronologie:
Die Klägerin leidet an einem grauen Star. Sie unterzog sich einer Operation, bei der eine fehlerhafte Kontaktlinse eingesetzt wurde. Diese führte zu einer weiteren Verschlechterung des Sehvermögens der Patientin.
Verfahren:
Nachdem eine außergerichtliche Einigung mit der Beklagten scheiterte, musste die Klägerin gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Aufgrund der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage schlug das Gericht den Parteien eine gütliche Einigung vor, die diese akzeptierten. Der Streitwert wurde im fünfstelligen Eurobereich festgesetzt.
Anmerkungen:
In eindeutigen Fallkonstellationen, wie der vorliegenden, ist es angezeigt, dass der Schädiger im Vorfeld einer gerichtlichen Inanspruchnahme eine angemessene Regulierung anbietet. Das ist oftmals jedoch nicht der Fall, so dass der Geschädigte auch noch gerichtliche Hilfe bei der Durchsetzung seiner Ansprüche in Anspruch nehmen muss. Durch die Involvierung des Landgerichtes Berlin in diesem Fall muss die Herstellerfirma nun neben den Ansprüchen zusätzliche Anwalts- und Gerichtskosten zahlen. Mit dem Ausgang des Verfahrens zeigt sich die sachbearbeitenden Anwälte Marius Gilsbach und Daniel Mahr LLM sehr zufrieden.
Intraoperative Einbringung einer fehlerhaft hergestellten Hinterkammerlinse, LG Berlin, Az. 38 O 414/12
Chronologie:
Die Klägerin leidet an einem grauen Star. Sie unterzog sich einer Operation, bei der eine fehlerhafte Kontaktlinse eingesetzt wurde. Diese führte zu einer weiteren Verschlechterung des Sehvermögens der Patientin.
Verfahren:
Nachdem eine außergerichtliche Einigung mit der Beklagten scheiterte, musste die Klägerin gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Aufgrund der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage schlug das Gericht den Parteien eine gütliche Einigung vor, die diese akzeptierten. Der Streitwert wurde im fünfstelligen Eurobereich festgesetzt.
Anmerkungen:
In eindeutigen Fallkonstellationen, wie der vorliegenden, ist es angezeigt, dass der Schädiger im Vorfeld einer gerichtlichen Inanspruchnahme eine angemessene Regulierung anbietet. Das ist oftmals jedoch nicht der Fall, so dass der Geschädigte auch noch gerichtliche Hilfe bei der Durchsetzung seiner Ansprüche in Anspruch nehmen muss. Durch die Involvierung des Landgerichtes Berlin in diesem Fall muss die Herstellerfirma nun neben den Ansprüchen zusätzliche Anwalts- und Gerichtskosten zahlen. Mit dem Ausgang des Verfahrens zeigt sich die sachbearbeitenden Anwälte Marius Gilsbach und Daniel Mahr LLM sehr zufrieden.
Firmenkontakt:Ciper & Coll.
Dirk Ciper
schwanenmarkt 14
40213 Düsseldorf
Deutschland
E-Mail: ra.ciper@t-online.de
Homepage: http://www.ciper.de
Telefon: 0211 556207
Firmenbeschreibung:Wir gehören auf den Gebieten des Medizin-, Arzthaftungs- und Personenschadenrechtes aufgrund unserer fast 20jährigen Erfahrungen, unseren Kontakten zu zahlreichen hochqualifizierten medizinischen Sachverständigen jeder Fachrichtung und unseren Prozesserfolgen zu den renommiertesten Sozietäten in Deutschland. Zahlreiche Publikationen und eine fortwährende Präsenz in Print-, Hörfunk- und TV-Medien sind belegt.
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