Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler, bundesweit, informieren (09.09.2013):
Meldung von: Ciper & Coll. - 09.09.2013 08:07 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.
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Landgericht München I - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fehlerhafte Herzlungenwiederbelebung anlässlich "Facelifting", LG München I, Az. 9 O 23130/10
Chronologie:
Die verstorbene Ehefrau des Klägers befand sich im Jahre 2010 in einer Münchener Belegarztklinik in Behandlung zwecks Vornahme eines "Faceliftings". Während der Operation erlitt die Patientin einen Herzstillstand und musste reanimiert werden. In der Folge verstarb sie.
Verfahren:
Das vom Landgericht München I in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten hat eine ärztliche Fehlbehandlung bestätigt. Die von der Anästhesistin, welche freiberuflich in der Belegarztklinik tätig war, verabreichte Gabe von Adrenalin zur Wiederbelebung der Patientin entsprach nicht den medizinischen Richtlinien und erfolgte daher auch nicht nach den fachärztlichen Standards. Nach dieser Konstatierung schlug das Gericht den Parteien eine Gesamtabfindung von rund 62.000,- Euro vor.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Jede Operation birgt ein Risiko, auch Routineeingriffe, so wie im vorliegenden Fall, stellt die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist klar. In Extremfällen kann es aufgrund von eintretenden Komplikationen sogar zum Tode des Patienten kommen. Mit der Höhe der vom Gericht angeführten Entschädigungssumme zeigt sich Irene Rist zufrieden.
Fehlerhafte Herzlungenwiederbelebung anlässlich "Facelifting", LG München I, Az. 9 O 23130/10
Chronologie:
Die verstorbene Ehefrau des Klägers befand sich im Jahre 2010 in einer Münchener Belegarztklinik in Behandlung zwecks Vornahme eines "Faceliftings". Während der Operation erlitt die Patientin einen Herzstillstand und musste reanimiert werden. In der Folge verstarb sie.
Verfahren:
Das vom Landgericht München I in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten hat eine ärztliche Fehlbehandlung bestätigt. Die von der Anästhesistin, welche freiberuflich in der Belegarztklinik tätig war, verabreichte Gabe von Adrenalin zur Wiederbelebung der Patientin entsprach nicht den medizinischen Richtlinien und erfolgte daher auch nicht nach den fachärztlichen Standards. Nach dieser Konstatierung schlug das Gericht den Parteien eine Gesamtabfindung von rund 62.000,- Euro vor.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Jede Operation birgt ein Risiko, auch Routineeingriffe, so wie im vorliegenden Fall, stellt die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist klar. In Extremfällen kann es aufgrund von eintretenden Komplikationen sogar zum Tode des Patienten kommen. Mit der Höhe der vom Gericht angeführten Entschädigungssumme zeigt sich Irene Rist zufrieden.
Firmenkontakt:Ciper & Coll.
Dirk Ciper
schwanenmarkt 14
40213 Düsseldorf
Deutschland
E-Mail: ra.ciper@t-online.de
Homepage: http://www.ciper.de
Telefon: 0211 556207
Firmenbeschreibung:Wir gehören auf den Gebieten des Medizin-, Arzthaftungs- und Personenschadenrechtes aufgrund unserer fast 20jährigen Erfahrungen, unseren Kontakten zu zahlreichen hochqualifizierten medizinischen Sachverständigen jeder Fachrichtung und unseren Prozesserfolgen zu den renommiertesten Sozietäten in Deutschland. Zahlreiche Publikationen und eine fortwährende Präsenz in Print-, Hörfunk- und TV-Medien sind belegt.
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