Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler, bundesweit, informieren (19.09.2013):
Meldung von: Ciper & Coll. - 19.09.2013 08:03 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.
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Landgericht Berlin - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Verletzung der arteria subclavia bei winkelstabiler Plattenosteosynthese, LG Berlin, Az. 13 O 156/12
Chronologie:
Die Klägerin stürzte anlässlich eines Radrennens und zog sich dabei einen Trümmerbruch des rechten Schlüsselbeins zu. Dieser Bruch ist in der Klinik der Beklagten nicht den Regeln der ärztlichen Kunst entsprechend behandelt worden. Die vorgenommene Operation war nicht indiziert.
Verfahren:
Das Landgericht Berlin hat den Vorgang fachmedizinisch mittels eines Unfallchirurgen hinterfragen lassen. Nachdem dieser eine Fehlbehandlung konstatierte, schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich an, den diese akzeptierten. Der Streitwert wurde im fünfstelligen Eurobereich festgesetzt.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Entscheidend für die Bewertung eines Behandlungsfehlers war nach Meinung des gerichtlich bestellten Sachverständigen die nicht korrekte Versorgung der Fraktur, wodurch es zu einer Verletzung der arteria subclavia gekommen ist, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr fest. Außergerichtlich war der Versicherer der Klinik nicht bereit gewesen zu regulieren.
Verletzung der arteria subclavia bei winkelstabiler Plattenosteosynthese, LG Berlin, Az. 13 O 156/12
Chronologie:
Die Klägerin stürzte anlässlich eines Radrennens und zog sich dabei einen Trümmerbruch des rechten Schlüsselbeins zu. Dieser Bruch ist in der Klinik der Beklagten nicht den Regeln der ärztlichen Kunst entsprechend behandelt worden. Die vorgenommene Operation war nicht indiziert.
Verfahren:
Das Landgericht Berlin hat den Vorgang fachmedizinisch mittels eines Unfallchirurgen hinterfragen lassen. Nachdem dieser eine Fehlbehandlung konstatierte, schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich an, den diese akzeptierten. Der Streitwert wurde im fünfstelligen Eurobereich festgesetzt.
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Entscheidend für die Bewertung eines Behandlungsfehlers war nach Meinung des gerichtlich bestellten Sachverständigen die nicht korrekte Versorgung der Fraktur, wodurch es zu einer Verletzung der arteria subclavia gekommen ist, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr fest. Außergerichtlich war der Versicherer der Klinik nicht bereit gewesen zu regulieren.
Firmenkontakt:Ciper & Coll.
Dirk Ciper
schwanenmarkt 14
40213 Düsseldorf
Deutschland
E-Mail: ra.ciper@t-online.de
Homepage: http://www.ciper.de
Telefon: 0211 556207
Firmenbeschreibung:Wir gehören auf den Gebieten des Medizin-, Arzthaftungs- und Personenschadenrechtes aufgrund unserer fast 20jährigen Erfahrungen, unseren Kontakten zu zahlreichen hochqualifizierten medizinischen Sachverständigen jeder Fachrichtung und unseren Prozesserfolgen zu den renommiertesten Sozietäten in Deutschland. Zahlreiche Publikationen und eine fortwährende Präsenz in Print-, Hörfunk- und TV-Medien sind belegt.
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