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Count-Down läuft: Zulassungsantrag für Bekannter Versender

Meldung von: - 05.04.2012 13:00 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Am 25.03. 2013 endet für Unternehmen die Zulassungsfrist zum bekannten Versender.

Wichtige Änderung im Luftfracht-Sektor: Stellen Unternehmen bis zum 26.03.2013 keinen erfolgreichen Zulassungsantrag beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA), verlieren anerkannte bekannte Versender ihre Zulassung in Sachen sicherer Versandkette. Nur 44 von den zehntausend betroffenen Unternehmen waren bis Ende 2011 als bekannter Versender behördlich zugelassen. Das Luftfahr-Bundesamt ist besorgt darüber, dass viele Unternehmen nicht genügend über das Thema informiert sind - vor allem über die drohenden Konsequenzen. Die bisherige Zulassung ist ab dem Stichtag nicht mehr gültig. Der bekannte Versender ist daher für manche Unternehmen zwingend erforderlich, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Aus diesem Grund legt das LBA jedem Unternehmen zu Herzen, die Notwendigkeit der Zulassung zu überprüfen. Hierbei spielen die Art, der Umfang und die Menge der zu befördernden Luftfrachtsendungen eine entscheidende Rolle.

Wenn eine Zulassung erforderlich ist, sollte diese zeitnah eingereicht werden. Eine Verlängerung der gesetzlich festgelegten Frist ist laut dem LBA unter keinen Umständen möglich. "Die Bearbeitungszeit für einen Zulassungsantrag kann bis zu einem Jahr dauern!", so Elke Wasser, Geschäftsführerin der LOGISTIC TRAINING CENTER GmbH. "Damit Unternehmen die Zulassung sicher in der Tasche haben, muss vieles geplant werden." Das LOGISTIC TRAINING CENTER begleitet Unternehmen auf diesem Weg - von der Beratung bis zur Zertifizierung als bekannter Versender beim LBA.





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