Dünndarmperforation im Rahmen einer Narbenbruchoperation, KG Berlin, Az. 20 U 297/11
Meldung von: Ciper & Coll. - 07.01.2013 08:02 Uhr
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Kammergericht Berlin - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Dünndarmperforation im Rahmen einer Narbenbruchoperation, KG Berlin, Az. 20 U 297/11
Chronologie:
Die Klägerin erlitt anlässlich einer Narbenbruchoperation in einer Berliner Klinik eine Dünndarmperforation, die unter anderem über ein Dutzend Folgeoperationen nach sich zog. Das Bauchnetz muss an die Fettaußenhaut anwachsen, es liegt ein irreparabler Dauerschaden vor.
Verfahren:
Nachdem das Landgericht Neuruppin der Klage bereits dem Grunde nach zugesprochen, sowie ein Schmerzensgeld ausgeurteilt hatte, erachtete das Kammergericht auf die Berufung der Klägerin durch Ciper & Coll. die Höhe des zugesprochenen Schmerzensgeldes für deutlich zu gering. Damit hatte die Klägerin mit ihrem Berufungsbegehren Erfolg.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
In der Berufungsinstanz stellt es eine Seltenheit dar, eine zugesprochene Schmerzensgeldsumme nahezu zu verdoppeln, stellt Rechtsanwalt Tobias Kiwitt klar. Die Klägerin, die bis heute unter den Folgen der Operation aus 2009 leidet, erhält damit nun eine gewisse Genugtuung für ihr erlittenes Leid. Dr. Dirk C. Ciper LLM weist nochmals darauf hin, daß es sich durchaus lohnen kann, erstinstanzliche Entscheidungen in Berufungsinstanzen nochmals hinterfragen zu lassen, so wie im vorliegenden Fall.
Dünndarmperforation im Rahmen einer Narbenbruchoperation, KG Berlin, Az. 20 U 297/11
Chronologie:
Die Klägerin erlitt anlässlich einer Narbenbruchoperation in einer Berliner Klinik eine Dünndarmperforation, die unter anderem über ein Dutzend Folgeoperationen nach sich zog. Das Bauchnetz muss an die Fettaußenhaut anwachsen, es liegt ein irreparabler Dauerschaden vor.
Verfahren:
Nachdem das Landgericht Neuruppin der Klage bereits dem Grunde nach zugesprochen, sowie ein Schmerzensgeld ausgeurteilt hatte, erachtete das Kammergericht auf die Berufung der Klägerin durch Ciper & Coll. die Höhe des zugesprochenen Schmerzensgeldes für deutlich zu gering. Damit hatte die Klägerin mit ihrem Berufungsbegehren Erfolg.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
In der Berufungsinstanz stellt es eine Seltenheit dar, eine zugesprochene Schmerzensgeldsumme nahezu zu verdoppeln, stellt Rechtsanwalt Tobias Kiwitt klar. Die Klägerin, die bis heute unter den Folgen der Operation aus 2009 leidet, erhält damit nun eine gewisse Genugtuung für ihr erlittenes Leid. Dr. Dirk C. Ciper LLM weist nochmals darauf hin, daß es sich durchaus lohnen kann, erstinstanzliche Entscheidungen in Berufungsinstanzen nochmals hinterfragen zu lassen, so wie im vorliegenden Fall.

Ciper & Coll.
dirk ciper
schwanenmarkt 14 14
40213 düsseldorf
Deutschland
E-Mail: ra.ciper@t-online.de
Homepage: http://www.ciper.de
Telefon: 0211 556207

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