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DCM Renditefonds 23 - Erfolg für Anleger beim Ombudsmann

Meldung von: Dr. Ralf Stoll - 21.05.2012 08:00 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Interessengemeinschaft der DCM Anleger.

Anleger soll Schadensersatz erhalten, wenn die Bank den Ombudsmannspruch annimmt.

Erfolge für Anleger müssen nicht immer in Gerichtsverfahren erstritten werden. Dies zeigt der Fall eines Anlegers, der in den (ehemaligen) Immobilienfonds DCM 23 investierte. In einem im Mai 2012 ergangenen Schiedsspruch des Ombudsmanns der privaten Banken wurde die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG verpflichtet, einen Anleger schadlos zu stellen. Dieser hatte im Jahr 2005 an der DCM 23 beteiligt und erhält nun sein investiertes Geld zurück.


Der Ombudsmann gab dem Schadensersatzverlangen des Anlegers des DCM 23 recht, da die Deutsche Bank nicht über Rückvergütungen - sogenannte kick-backs - aufgeklärt hatte. Auch den Einwand der Deutschen Bank, dass der Anleger einen Prospekt erhalten habe, bei dem sich auf einer der hinteren Seiten ein Hinweis auf solche Vergütungen befinde, ließ der Ombudsmann nicht gelten. Denn der Anleger habe den Prospekt des DCM 23 nicht so rechtzeitig erhalten, dass ihm vor dem Erwerb der Kapitalanlage eine "sorgfältige und eingehende Lektüre" möglich gewesen sei.


Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sei die Deutsche Bank daher verpflichtet gewesen, den Anleger im Beratungsgespräch darüber aufzuklären, dass das Agio und die im Prospekt ausgewiesenen Provisionen teilweise oder ganz an sie fließen. Es handele sich um Rückvergütungen, über die der Anleger des DCM 23 aufgeklärt werden musste. Die Deutsche Bank muss daher wegen schuldhafter Verletzung ihrer Beratungspflichten Schadensersatz an den Anleger des DCM 23 zahlen. Dieser erhält sein investiertes Kapital zurück.


Diese Entscheidung stellt für die Anleger des DCM 23 einen Lichtblick dar. Sie sollten daher nicht zögern, sich an die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zu wenden. Die Anlegerkanzlei berät und vertritt viele Anleger der DCM 16, DCM 18, DCM 22 sowie DCM 23 und kennt sich dementsprechend mit den spezifischen Problemen der DCM-Fonds aus. Es wurde eine Interessengemeinschaft gegründet, an der sich die Anleger beteiligen können.


Weitere Informationen unter:

DCM Renditefonds Interessengemeinschaft






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