Der Bundesgerichtshof spricht wegweisendes Urteil für viele Anleger
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 29.10.2012 07:12 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Laut BGH müsse sich der Gehalt der Beschreibungen in dem Prospekt nach dem Empfängerhorizont richten. Der Prospekt sei nämlich für ein börsenunbedarftes Publikum bestimmt. Somit müssten auch die Informationsmöglichkeiten eines solchen Publikums berücksichtigt werden.
Nach den Urteilsausführungen sei dem Werbeprospekt zu entnehmen gewesen, dass ein Gewinnabführungsvertrag mit dem beherrschenden Unternehmen bestanden habe. Danach bestehe die Möglichkeit für ein Drittunternehmen, eventuelle Gewinne abzuziehen. Insofern habe ein erhöhtes Risiko einer negativen Wertentwicklung der Inhaberschuldverschreibungen für die Anleger bestanden. Die Kenntnis über diesen Umstand habe, nach Ansicht des BGH erheblichen Einfluss auf die Einschätzung der Anlagesicherheit und damit auch auf die Anlageentscheidung.
Für den Verkauf von Kapitalanlagen werden oftmals fehlerhafte Anlageprospekte verwendet und dadurch wichtige Informationen verschleiert. Die Anleger werden häufig durch das Verschweigen von Risiken, die falsche Darstellung von Chancen oder unternehmerischer Verflechtungen in die Irre geführt.
In vielen Fällen können sich Banken und andere Vermittler durch falsche oder unterlassene Angaben beim Vertrieb der Anlage schadenersatzpflichtig gemacht haben. Lassen Sie Ihre Beteiligung von einem im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt daraufhin überprüfen, ob diese Ihren Wünschen und Bedürfnissen entspricht.
Ein Rechtsanwalt berät Sie in jedem Fall individuell, und kann Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie eventuellen Schaden vermeiden können.
http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com
Telefon: 0221-2722750

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com
Telefon: 0221-2722750