Der Ehegattenunterhalt bei einerScheidung
Meldung von: Rechtsanwälte Scharf und Wolter - 05.03.2013 09:47 Uhr
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Scharf-und-wolter.de - Ehegattenunterhalt während des Trennungsjahres

Diegesetzgebende Gewalt schreibt vor, wann Bedürfnissegültig gemacht werden dürfen. Es sind die erforderlichen Beweggründungendarzutun und eventuell zu beglaubigen.Beim Ehegattenunterhalt wird gleichartigeine angehobene Eigenverantwortung verlangt. DieEheleute sollen für ihren Lebensunterhalt eigenständig sorgen. Derjenige, der weniger verdient, kann unter speziellenBedingungen von dem Besserverdienenden Unterhalt verlangen.
Die Vorschriften bei einer Trennung
Sind Einkommensunterschiede zu erkennen, ist während der Trennungnormalerweise immer Unterhalt zu leisten. Dem ermächtigtenPartner ist nicht aufzubürden, schon vor einer Scheidung eine Erwerbstätigkeit auszuführen oder auszuweiten, um selbstfür seinen Lebensunterhalt aufzukommen. Der Anlassdafür ist, dass die Zeit der Trennung als Übergangsphase angesehen wird, in der noch die Chance auf ein erneutes Zusammenkommen möglich ist. Der Unterhaltsanspruch, der nach der Trennung erfolgt, muss selbstständigumgesetzt werden.
Der Ehegattenunterhalt im Familienrecht
Das Familienrecht sieht eine Grundvoraussetzung für den Ehegattenunterhaltvor, nämlich den Bedarf. Einen Bedarf hat derjenige, der mit seinem eigenen Vermögen für sich selbst nicht aufkommen kann und somit seinen Eheansprüchen nicht gerecht werden kann. Um einen sozialen Abstieg zu vermeiden, muss der Ex-Ehegatte für den Unterhalt seines ehemaligen Partners aufkommen. Dies wird oft im Rahmen eines gerichtlichen Prozesses geklärt. Wer einen Anwalt diesbezüglich sucht, der kann sich an Scharf & Wolter wenden.
Weitere Informationen zum Thema Familienrecht Hamburg , Ehegattenunterhalt, Scheidung Hamburg und Trennung Hamburg erhält man auf der Website scharf-und-wolter.de - Anwalt Hamburg .
Die Vorschriften bei einer Trennung
Sind Einkommensunterschiede zu erkennen, ist während der Trennungnormalerweise immer Unterhalt zu leisten. Dem ermächtigtenPartner ist nicht aufzubürden, schon vor einer Scheidung eine Erwerbstätigkeit auszuführen oder auszuweiten, um selbstfür seinen Lebensunterhalt aufzukommen. Der Anlassdafür ist, dass die Zeit der Trennung als Übergangsphase angesehen wird, in der noch die Chance auf ein erneutes Zusammenkommen möglich ist. Der Unterhaltsanspruch, der nach der Trennung erfolgt, muss selbstständigumgesetzt werden.
Der Ehegattenunterhalt im Familienrecht
Das Familienrecht sieht eine Grundvoraussetzung für den Ehegattenunterhaltvor, nämlich den Bedarf. Einen Bedarf hat derjenige, der mit seinem eigenen Vermögen für sich selbst nicht aufkommen kann und somit seinen Eheansprüchen nicht gerecht werden kann. Um einen sozialen Abstieg zu vermeiden, muss der Ex-Ehegatte für den Unterhalt seines ehemaligen Partners aufkommen. Dies wird oft im Rahmen eines gerichtlichen Prozesses geklärt. Wer einen Anwalt diesbezüglich sucht, der kann sich an Scharf & Wolter wenden.
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Rechtsanwälte Scharf und Wolter
Gernot Wolter
Fuhlsbüttler Str. 118
22305 Hamburg
E-Mail: mail@scharf-und-wolter.de
Telefon: 040 - 611 300 25
Homepage: http://scharf-und-wolter.de

Die Anwaltskanzlei Scharf und Wolter in Hamburg besteht aus fünf Fachanwälte im Arbeits-, Familien- und Strafrecht und ein weiterer Anwalt, die jeweils zum Zwecke der Spezialisierung nur ein bis maximal drei Rechtsgebiete bearbeiten und sich regelmäßig auf Fachanwaltsniveau fortbilden.
Die Kanzlei hat zwei Standorten in Hamburg. Die Büros in Eppendorf und Barmbek sind ab 9.00 Uhr ohne Pausen für die Mandanten erreichbar - in Barmbek sogar bis 20.00 Uhr und samstags bis 13.00 Uhr! In beiden Kanzleien finden die Mandanten auch verständlich geschriebene Broschüren zu vielen Rechtsfragen in mehreren Sprachen.

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