Der Logistikvertrag im Handelsrecht und Transportrecht
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 15.08.2013 09:55 Uhr
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Die Vertragsparteien können auch Logistik-AGB in den Vertrag wirksam mit einbeziehen. Die Logistik-AGB sind vom Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV) empfohlene Allgemeine Geschäftsbedingungen, welche die Haftung des Spediteurs für zusätzliche logistische Leistungen regeln, welche im Rahmen eines "Zurufgeschäftes" auftreten. Hier kann es zu Überschneidungen mit den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) kommen, wobei letztlich nicht geklärt ist, welche der Bedingungen hier vorrangig wären. Dies könnte aber wohl individualvertraglich durch die Vertragsparteien festgelegt werden. Hier gilt zu beachten, dass die ADSp jedoch nicht auf alle Logistikverträge Anwendung finden können.
Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei dem Logistikvertrag um einen typengemischten Vertrag handelt, ist es für rechtliche Laien häufig schwierig, die gesetzlichen Regelungen zu durchschauen. Dies ist jedoch gerade im Bereich der Haftung von besonderer Bedeutung, vor allem kann es kompliziert werden, wenn Logistik-AGB oder die ADSp wirksam in den Logistikvertrag einbezogen wurden.
Ein im Logistikrecht versierter und kompetenter Rechtsanwalt kann helfen, Verträge zu erstellen, die den Interessen der Vertragsparteien gerecht werden. Außerdem kann er prüfen, ob etwaige Ansprüche bestehen und ggf. helfen, diese durchzusetzen.
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