Der Schutzbereich der Pressefreiheit umfasst auch eine Online-Enzyklopädie
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 19.12.2012 09:11 Uhr
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Der Kläger werde durch den Artikel weder sozial ausgegrenzt noch isoliert. Außerdem müsse bei der Abwägung berücksichtigt werden, dass ein Artikel einer Online-Enzyklopädie nähere Informationen nur dann Preis gibt, wenn der User explizit danach sucht. Durch das Online-Lexikon werde damit das Interesse der Öffentlichkeit an ausreichender Versorgung mit Information erfüllt. Das Gericht wies damit die Klage des Klägers auf Löschung seiner persönlichen Daten aus einer Online-Enzyklopädie zurück.
In einem ähnlichen Fall, in dem der Sohn eines bereits verstorbenen Juristen gerichtlich gegen einen Artikel über seinen Vater vorgegangen ist, soll die Klage ebenfalls mit Verweis auf den Vorrang der Pressefreiheit abgewiesen worden sein. Der Artikel sollte falsche Informationen über die Dauer einer NSDAP-Mitgliedschaft enthalten haben. Der Rechtsstreit soll nächstes Jahr vor dem Oberlandesgericht Bamberg fortgeführt werden.
Die Frage welche persönlichen Rechte einer Person möglicherweise ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, oder unter Umständen sogar dem Urheberrecht unterfallen, stellt eine komplexe Frage dar.
Im Urheberrecht besteht oftmals die Frage, wer eigentlich Urheber eines Werkes ist. Denn im Urheberrecht gibt es - anders als in Patent- und Markensachen - kein öffentliches Register, aus dem sich die Urheberschaft eines Werkes erkennen ließe. Bei der Prüfung von Urheberrechten sind daher stets gewissenhafte Nachforschung und Sorgfalt unerlässlich.
In diesem komplexen Rechtsgebiet sollten Sie im Zweifelsfall einen versierten Rechtsanwalt aufsuchen und sich von diesem umfassend und einzelfallbezogen beraten lassen.
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