Dickdarmperforation mit beginnender Peritonitis nach Koloskopie, LG Krefeld 3 O 157/10
Meldung von: Ciper & Coll. - 15.06.2012 08:11 Uhr
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Landgericht Krefeld - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Dickdarmperforation mit beginnender Peritonitis nach Koloskopie, LG Krefeld 3 O 157/10
Chronologie:
Die von Ciper & Coll. vertretene Klägerin begab sich zur Vorsorgeuntersuchung in die Behandlung der Gemeinschaftspraxis der Beklagten. Dabei kam es anlässlich der vorgenommenen Koloskopie zu einer Darmperforation. Es stellte sich eine Peritonitis ein, eine Notoperation in einer Klinik wurde notwendig.
Verfahren:
Das Landgericht Krefeld hat die Angelegenheit fachmedizinisch mittels eines Sachverständigen für Gastroenterologie, Hepatologie und Infektiologie würdigen lassen. Der Gutachter kam im Ergebnis zwar dazu, dass die Behandlung an sich nicht fehlerhaft gewesen sei, weil eine Perforation auch schicksalhaft eintreten kann. Allerdings hatte das Gericht Zweifel daran, daß die Patientin regelrecht über das Risiko aufgeklärt wurde und schlug den Parteien sodann einen Vergleich vor, den diese akzeptierten. Der Streitwert lag bei rund 80.000,- Euro.
Anmerkungen:
Für eine ordnungsgemäße Risikoaufklärung ist grundsätzlich der Mediziner in der Beweispflicht. Kann er diese Aufklärung nicht nachweisen, gewinnt der Patient den Prozess. In Fällen, in denen Zweifel an der Aufklärung verbleiben, schlägt ein Gericht gerne einen Vergleich vor, der dem Umstand Rechnung trägt, daß beide Parteien bei Nichtannahme das Risiko eines Prozessverlustes tragen, so wie im vorliegenden Fall, macht Dr. Dirk C. Ciper, LLM, der sachbearbeitende Anwalt in dem Fall deutlich.
Dickdarmperforation mit beginnender Peritonitis nach Koloskopie, LG Krefeld 3 O 157/10
Chronologie:
Die von Ciper & Coll. vertretene Klägerin begab sich zur Vorsorgeuntersuchung in die Behandlung der Gemeinschaftspraxis der Beklagten. Dabei kam es anlässlich der vorgenommenen Koloskopie zu einer Darmperforation. Es stellte sich eine Peritonitis ein, eine Notoperation in einer Klinik wurde notwendig.
Verfahren:
Das Landgericht Krefeld hat die Angelegenheit fachmedizinisch mittels eines Sachverständigen für Gastroenterologie, Hepatologie und Infektiologie würdigen lassen. Der Gutachter kam im Ergebnis zwar dazu, dass die Behandlung an sich nicht fehlerhaft gewesen sei, weil eine Perforation auch schicksalhaft eintreten kann. Allerdings hatte das Gericht Zweifel daran, daß die Patientin regelrecht über das Risiko aufgeklärt wurde und schlug den Parteien sodann einen Vergleich vor, den diese akzeptierten. Der Streitwert lag bei rund 80.000,- Euro.
Anmerkungen:
Für eine ordnungsgemäße Risikoaufklärung ist grundsätzlich der Mediziner in der Beweispflicht. Kann er diese Aufklärung nicht nachweisen, gewinnt der Patient den Prozess. In Fällen, in denen Zweifel an der Aufklärung verbleiben, schlägt ein Gericht gerne einen Vergleich vor, der dem Umstand Rechnung trägt, daß beide Parteien bei Nichtannahme das Risiko eines Prozessverlustes tragen, so wie im vorliegenden Fall, macht Dr. Dirk C. Ciper, LLM, der sachbearbeitende Anwalt in dem Fall deutlich.

Ciper & Coll.
dirk ciper
schwanenmarkt 14 14
40213 düsseldorf
Deutschland
E-Mail: ra.ciper@t-online.de
Homepage: http://www.ciper.de
Telefon: 0211 556207

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