Die Berechnung des Rückkaufwerts von Lebensversicherungsverträgen nach dem BGH - Versicherungsrecht
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 19.09.2013 13:47 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Dies entschied der BGH mit zwei Urteilen vom 11.09.2013 (Az.: IV ZR 17/13, IV ZR 114/13), in welchen er auch ausführt, dass dieser Betrag jedoch einen bestimmten Mindestbetrag nicht unterschreiten dürfe.
Hier hatten die beiden Versicherungsnehmer ihre Lebensversicherungen jeweils im Jahr 2004 abgeschlossen und im Jahr 2009 gekündigt, woraufhin die Versicherer den Rückkaufwert, dessen Berechnung vertraglich vereinbart war, ermittelten, abrechneten und an die Kläger auszahlten. Mit diesem Betrag waren die Kläger jedoch nicht einverstanden. Sie verlangten mehr und klagten schließlich. Sie beriefen sich auf ein Urteil des BGH aus dem Jahre 2012, in welchem der BGH feststellte, dass Klauseln, die eine Verrechnung der Abschlusskosten mit den ersten Beträgen nach dem Zillmerverfahren vorsehen, wegen unangemessener Benachteiligung der Versicherungsnehmer unwirksam seien.
Der BGH musste sich nun erstmals mit der Folge der Unwirksamkeit derartiger Klauseln auseinandersetzen und entschied sich für eine Fortführung der Rechtsprechung zur Berechnung bei wegen Intransparenz unwirksamen Klauseln. Das bedeutet in der Folge, dass alle Verträge mit derartigen Klauseln gleich zu behandeln seien müssten und erst ab dem Jahr 2008 die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) anwendbar seien. Denn eine rückwirkende Anwendung sei vom Gesetzgeber ausdrücklich nicht gewollt.
In versicherungsrechtlichen Angelegenheiten ist frühzeitige fachkundige anwaltliche Unterstützung hilfreich. Ein Rechtsanwalt kann helfen Ansprüche zu ermitteln und Versicherungsverträge zu prüfen.
http://www.grprainer.com/Versicherungsrecht.html
Firmenkontakt:GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com
Telefon: 0221-2722750
Firmenbeschreibung:GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
Pressekontakt:GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com
Telefon: 0221-2722750
