Interessante Artikel

Sind Casino-Vergleichsportale seriös?

 

Interessante Links

301 Moved Permanently

301 Moved Permanently


nginx


 

Toplisten

» Domainwert
» Pagerank
» Backlinks
» Alexa Rank
» Eurowert

 

Letzte Domainbewertungen

»  wew.lets-swing.de
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 59,22 €
wew.lets-swing.de - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.gymx9.de
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 91,94 €
www.gymx9.de - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.gymx9.com
DomWert: 16,81 / 100 Pkt. - 275,82 €
www.gymx9.com - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.x9nrg.com
DomWert: 16,78 / 100 Pkt. - 275,82 €
www.x9nrg.com - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.damenglanz.de
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 82,75 €
www.damenglanz.de - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.metafreak.io
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 20,94 €
www.metafreak.io - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.berliner-buchdruck.de
DomWert: 18,02 / 100 Pkt. - 80,02 €
www.berliner-buchdruck.de - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  shop.ai
DomWert: 17,36 / 100 Pkt. - 30,62 €
shop.ai - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.lern.ai
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 24,13 €
www.lern.ai - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.photovoltaik-aurich.d...
DomWert: 17,22 / 100 Pkt. - 73,52 €
www.photovoltaik-aurich.d... - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage

 

Haftungsausschluss

Die auf Domainwert24.de veröffentlichten Meldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an Domainwert24.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Jagdrecht

Meldung von: HARTZKOM - 16.10.2012 12:14 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Jäger verwechselt Pferd mit Wildschwein: Jagdschein weg Geht ein Jäger leichtfertig mit Waffen oder Munition um, können die Behörden seinen Jagdschein einziehen. Dies betonte nach Mitteilung der D.A.S. das Verwaltungsgericht Koblenz. Geklagt hatte ein Jäger, dem Jagd- und Waffenschein entzogen worden waren. Der Mann hatte ein auf einer abgezäunten Wiese grasendes Pferd erschossen, weil er es für ein Wildschwein hielt.
VG Koblenz, Az. 6 L 828/12.KO


Hintergrundinformation:
Wer in Deutschland Tiere jagen will, benötigt dafür einen Jagdschein. Diesen erhält er von der zuständigen Behörde seines Wohnortes. Der Jagdschein wird als Jahresjagdschein für höchstens drei Jahre oder als Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage erteilt. Bei der ersten Erteilung sind Jäger- und Schießprüfungen fällig. Versagt wird der Schein, wenn der Betreffende nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt - besonders im Umgang mit Waffen und Munition. Zeigt sich nach der Erteilung, dass der Träger mit seiner Bewaffnung nicht verantwortungsvoll umgeht, kann der Schein wieder entzogen und eine Sperrfrist für die Neuerteilung verhängt werden. Der Fall: Ein 33-jähriger Jäger, der erst seit kurzer Zeit einen Jagdschein besaß, hatte bei Nacht auf einer Wiese ein sich bewegendes Objekt gesehen. Er hielt dieses für ein flüchtendes Wildschwein und schoss. Allerdings handelte es sich um ein Pferd. Die zuständige Behörde zog den Jagdschein des Hobbyjägers ein. Gleichzeitig entzog sie ihm auch den Waffenschein - der eine Voraussetzung für die Wiedererteilung eines Jagdscheins ist. Beides wurde sofort in Vollzug gesetzt. Der Jäger beantragte dagegen einstweiligen Rechtsschutz. Das Urteil: Wie die D.A.S. Rechtsschutzversicherung mitteilte, hatte das Gericht kein Verständnis für den Jäger. Auf einer abgezäunten Koppel hätte er erhöhte Vorsicht walten lassen müssen. Es sei unklar, wie jemand in einer hellen Nacht bei Verwendung eines Gewehrs mit Zielfernrohr und aufgeschraubter Taschenlampe ein braun-weiß geschecktes Pferd mit einem Wildschwein verwechseln könne. Offenbar habe er geschossen, ohne sein Ziel genau zu erkennen. Dies sei eine besonders schwerwiegende Verletzung von Sorgfaltspflichten und stelle einen leichtfertigen Umgang mit Waffen und Munition dar. In Anbetracht der Sicherheitsrisiken bei Schusswaffen sei der sofortige Entzug von Jagd- und Waffenschein gerechtfertigt.
Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 21.09.2012, Az. 6 L 828/12.KO

posted by PR-Gateway


Firmenkontakt:
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81737 München
E-Mail: das@hartzkom.de
Telefon: 089 6275-1613
Homepage: http://www.das.de


Firmenbeschreibung:
Über die D.A.S.
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2011 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de.


Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
E-Mail: das@hartzkom.de
Telefon: 089 9984610
Homepage: http://www.hartzkom.de


» © 2025 by Domainwert24.de. Alle Rechte vorbehalten. «
» pd Domainbewertung V2.1.6 © 2011-2025 by pd81.net - PHP Scripte. «