Interessante Artikel

Sind Casino-Vergleichsportale seriös?

 

Interessante Links

301 Moved Permanently

301 Moved Permanently


nginx


 

Toplisten

» Domainwert
» Pagerank
» Backlinks
» Alexa Rank
» Eurowert

 

Letzte Domainbewertungen

»  wew.lets-swing.de
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 59,22 €
wew.lets-swing.de - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.gymx9.de
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 91,94 €
www.gymx9.de - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.gymx9.com
DomWert: 16,81 / 100 Pkt. - 275,82 €
www.gymx9.com - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.x9nrg.com
DomWert: 16,78 / 100 Pkt. - 275,82 €
www.x9nrg.com - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.damenglanz.de
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 82,75 €
www.damenglanz.de - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.metafreak.io
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 20,94 €
www.metafreak.io - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.berliner-buchdruck.de
DomWert: 18,02 / 100 Pkt. - 80,02 €
www.berliner-buchdruck.de - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  shop.ai
DomWert: 17,36 / 100 Pkt. - 30,62 €
shop.ai - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.lern.ai
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 24,13 €
www.lern.ai - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.photovoltaik-aurich.d...
DomWert: 17,22 / 100 Pkt. - 73,52 €
www.photovoltaik-aurich.d... - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage

 

Haftungsausschluss

Die auf Domainwert24.de veröffentlichten Meldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an Domainwert24.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Straßenverkehrsrecht

Meldung von: HARTZKOM - 12.02.2013 10:00 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Reißverschlussprinzip mit Einschränkungen Autofahrer müssen im Straßenverkehr das "Reißverschlussprinzip" beim Einfädeln anwenden, wenn eine von mehreren Fahrspuren endet oder gesperrt ist. Wie das Amtsgericht München nach Mitteilung der D.A.S. entschied, gilt dies jedoch nicht bei rein zufälligen Hindernissen wie einem stehenden LKW. In jedem Fall ist beim Einfädeln Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer zu nehmen.
AG München, Az. 334 C 28675/11


Hintergrundinformation:
Das Reißverschlussprinzip besagt, dass Autofahrern bei einer Fahrbahnverengung bzw. dem Ende einer von mehreren Fahrspuren unmittelbar vor der Engstelle jeweils im Wechsel mit einem auf der verbleibenden Spur fahrenden Fahrzeug das Einordnen auf diese Spur zu ermöglichen ist. Diese Regel ist in § 7 Abs. 4 StVO niedergelegt. Immer wieder kommt es im Hinblick auf das Reißverschlussprinzip zu Missverständnissen: So gibt die Regelung niemandem das Recht, seine "Vorfahrt" an einer Engstelle zu erzwingen - nach § 7 Abs. 5 StVO darf ein Spurwechsel nur erfolgen, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Auch die Autofahrer auf der weiterführenden Spur riskieren bei einem Unfall eine Mithaftung, wenn sie anderen keine Möglichkeit zum Einordnen geben. Der Fall: Eine Cabriofahrerin war in München auf der linken Spur einer zweispurigen Straße unterwegs gewesen, als plötzlich vor ihr ein stehender Möbelwagen auftauchte. Sie wechselte auf die rechte Spur und kollidierte dabei mit einem Kleinwagen. An ihrem PKW entstand ein Schaden in Höhe von 1.633 Euro, den sie von der Unfallgegnerin ersetzt haben wollte - zuzüglich Sachverständigenkosten von 370 Euro und Nutzungsausfall für zwei Tage. Sie war der Meinung, im Recht gewesen zu sein - schließlich sei bei einer Fahrbahnverengung das Reißverschlussprinzip zu beachten. Das Urteil: Das Amtsgericht München gab der D.A.S. Rechtsschutzversicherung zufolge der Unfallgegnerin Recht. Zu dem Unfall sei es hier allein durch den Spurwechsel der Klägerin gekommen. Man dürfe nur dann die Spur wechseln, wenn dies ohne Gefahr für andere möglich sei. Die Unfallgegnerin sei nicht verpflichtet gewesen, das Cabrio vorzulassen. Das Reißverschlussprinzip gelte nur, wenn eine Spur wegfalle, aber nicht, wenn die Weiterfahrt auf einer Spur zufällig blockiert sei.
Amtsgericht München, Urteil vom 07.03.2012, Az. 334 C 28675/11

posted by PR-Gateway


Firmenkontakt:
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81737 München
E-Mail: das@hartzkom.de
Telefon: 089 6275-1613
Homepage: http://www.das.de


Firmenbeschreibung:
Über die D.A.S.
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2011 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de.


Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
E-Mail: das@hartzkom.de
Telefon: 089 9984610
Homepage: http://www.hartzkom.de


» © 2025 by Domainwert24.de. Alle Rechte vorbehalten. «
» pd Domainbewertung V2.1.6 © 2011-2025 by pd81.net - PHP Scripte. «