Die Fotokopie eines Testaments kann als Nachweis der Erbeneigenschaft genügen
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 09.10.2012 09:50 Uhr
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Diese Entscheidung des OLG Naumburg reiht sich in die Linie der bislang entschiedenen Rechtsprechung der Obergerichte ein, die in der Vergangenheit die Frage der Feststellungslast in derartig gelagerten Fällen beantwortet haben. Das OLG Naumburg war in dem zu überprüfenden Fall von der Richtigkeit der Kopie überzeugt. So konnte die Stellung als Erbe rechtswirksam, anhand der Kopie des Testaments und einer eindeutigen Zeugenaussage festgestellt werden. Stützt man sich also auf diese Entscheidung, kann ein Erbenanspruch, unter gewissen zusätzlichen Voraussetzungen, auch durch die Vorlage der Kopie eines Originaltestaments erfolgreich nachgewiesen werden.
Als Erblasser sollten Sie in jedem Fall rechtlichen Rat einholen, wenn Sie ein Testament aufsetzen wollen. So können Sie vermeiden, dass ein unwirksames Testament erstellt wird und Streit unter den Erben entsteht. Im Übrigen kann durch die Hinzuziehung eines Anwalts die spätere Abwicklung oftmals leichter fallen, da durch Schaffung klarer Verhältnisse, Streit unter den Erben vermieden werden kann.
Ein erfahrener Rechtsanwalt bietet bei Fragen zum Erbrecht professionelle Unterstützung: Erbschaftsteuer; Testament; gesetzliche Erben; Erbvertrag; Testamentsvollstreckung & Nachlassverwaltung. Neben den rechtlichen, erbrechtlichen Fragen, geht ein Rechtsanwalt auch immer mit der emotionalen Ausnahmesituation der Familie bei einem Erbfall souverän und einfühlsam um.
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