DS-Fonds Nr. 112 - VLCC Mercury Glory ist wohl auch von der Krise betroffen
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 22.11.2012 22:16 Uhr
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Die Anleger haben rund 45 Mio. Euro in den Renditenfonds Nr. 112 - VLCC Mercury Glory investiert. Die scheinbar negative Entwicklung des Fonds könnte dazu führen, dass Anleger ihr Kapital nicht mehr zurückbekommen werden. Viele Anleger wurden bei der Zeichnung nicht darüber aufgeklärt, dass sie mit ihrer Anlage Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft geworden sind. Folglich könnten sie im Falle einer Insolvenz ihre komplette Anlage verlieren. Denn dies entspräche der gesetzlich geregelten Haftung eines Kommanditisten. Eine mögliche Insolvenz des Fonds kann für die Anleger außerdem zu erheblichen finanziellen Konsequenzen führen. Unter Umständen kann der Insolvenzverwalter das Recht haben, die Ausschüttungen, welche nicht durch Gewinne gedeckt waren, zurückzuverlangen. Die Anleger könnten somit ihre komplette Einlage verlieren und müssten darüber hinaus möglicherweise die bereits erlangten Ausschüttungen zurückzahlen.
Für die Anleger betroffener Schiffsfonds könnten also nicht nur hohe Kapitalverluste sondern auch die Gefahr eines Totalverlustes der Beteiligungen drohen. Anleger sollten ihre Situation nicht tatenlos hinnehmen. Ein im Kapitalmarktrecht tätiger Anwalt berät Sie gerne umfassend über Ihre rechtlichen Ansprüche.
Möglicherweise könnten Anleger Schadenersatzansprüche aufgrund einer Falschberatung geltend machen. Neben der Überprüfung des Anlegervertrages wird ein kompetenter Rechtsanwalt umfassend und einzelfallbezogen prüfen, ob und gegen wen Ihnen möglicherweise Ansprüche zustehen könnten. Insbesondere wird geprüft, ob Sie über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt worden sind.
Lassen Sie daher Ihre Kapitalanlage überprüfen, um mögliche Verluste ihres investierten Geldes zu vermeiden.
Sollten Sie als Betroffener sogar einen Kredit aufgenommen haben, um Ihre Beteiligung zu finanzieren und dadurch einen Schaden erlitten haben, sollten Sie Ihre Ansprüche umfassend von einem erfahrenen Rechtsanwalt prüfen lassen. Mit Hinblick auf die kurzen Verjährungsfristen sollten Sie unverzüglich handeln.
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M Rainer
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