Ehevertrag eines Unternehmers
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 13.05.2013 10:36 Uhr
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Unter Umständen ist ein solcher Ausschluss des Zugewinnausgleichs aber unangemessen, insbesondere im Falle einer "Alleinverdienerehe". In einem solchen Fall steht den Ehegatten auch die Möglichkeit zu, dass sie allein das Unternehmen, die Unternehmensbeteiligung oder die Praxis vom Zugewinnausgleich ausschließen und damit allein das übrige Vermögen für den Zugewinnausgleich entscheidend sein soll.
Möchte der Unternehmer, bzw. Freiberufler auch einen Ausschluss vom Versorgungsausgleich durch Ehevertrag sicherstellen, so soll er jedoch die Altersvorsorge des anderen Ehegatten dadurch gewährleisten, dass er eine Lebensversicherung abschließt oder dem anderen Ehegatten Vermögensgegenstände überträgt, die dessen Altersvorsorge zu sichern geeignet sind.
Weiter ist es den Ehegatten durch Ehevertrag möglich, eine Begrenzung des Unterhaltsanspruchs durch Festlegung eines Höchstbetrages festzulegen. Dies wird häufig der Fall sein, wenn einer der Ehegatten besonders vermögend ist.
Wer vor der Ehe nicht präventiv denkt, riskiert unter Umständen das Vermögen, das er mit in die Ehe bringt. Denn auch diese Vermögenswerte werden im Fall eines bestehenden Anspruchs auf Zugewinnausgleich mitgerechnet. Dies kann durch einen Ehevertrag verhindert werden. Ein im Familienrecht tätiger Rechtsanwalt kann Eheleute dahingehend beraten, wie sie sich mit einem Ehevertrag absichern können.
Er berät darüber, wann die Vereinbarung einer Gütertrennung sinnvoll ist und welche Folgen sich daraus ergeben. Er unterstützt Ehegatten bei Schwierigkeiten bei der Scheidung und berät sie bei der Abfassung des Ehevertrages, damit schon bei Beginn der Ehe Risiken eingeschränkt werden können.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
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Telefon: 0221-2722750

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