Ein unberechtigter Schufa-Negativeintrag kann auch Sie treffen
Meldung von: Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte - 30.04.2013 10:27 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.
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Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner retten betroffene Tuning-Firma

Dieses Mal konnte die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte die Tuning-Firma Mariani aus Kalletal erfolgreich gegen einen unberechtigten Negativeintrag der Firma Domnowski Inkasso bei der Schufa Holding AG verteidigen.
Auch einer erfolgreichen Firma, wie der Firma Mariani kann ein unberechtigter Schufa-Negativeintrag wirtschaftlich schädigen. Seit über 25 Jahren agiert das erfolgreiche Familienunternehmen auf dem Tuning-Markt, das sich als europaweite Fahrzeug-Manufaktur sowie als Lifestyle-Marke versteht und zudem federführend in Sachen Auspuffmodifizierungen ist.
Wirtschaftliche Einschränkungen durch einen Negativmerkmal
Als jedoch die Domnowski Inkasso GmbH am 13.02.2012 bei der Schufa ein Negativmerkmal zu Lasten der Geschäftsführerin der Firma Mariani eintragen ließ, bekam das erfolgreiche Unternehmen im alltäglichen Geschäftsleben große Probleme. Denn durch diesen Eintrag, der unberechtigter Weise vorgenommenen wurde, sank der Scorewert der Betroffenen in der Schufa in bedenklicher Art und Weise auf nur noch 9% von möglichen 100%, damit ist die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit eingeschränkt und bedroht.
Wahrheit und Tatsache - intensive Recherchen und Prüfung
Der Negativeintrag sollte auf einem angeblich bestehenden Bereicherungsanspruch eines Kunden der Firma Mariani bestehen. Tatsächlich bestand ein solcher Anspruch jedoch nicht. Der Kunde behauptete wahrheitswidrig, dass die an seinem Fahrzeug durch die Firma Mariani vorgenommenen Umbaumaßnahmen fehlerhaft durchgeführt wurden. Dies entsprach jedoch nicht den Tatsachen, da ein Sachverständiger das umgebaute Fahrzeug des Kunden abgenommen und auch eine Zulassung für den Straßenverkehr erteilte hatte.
Obwohl sich die Firma Mariani nichts zu Schulden kommen ließ, wurde über die behauptete Forderung sogar ein Mahnbescheid beantragt, gegen den natürlich seitens der Firma Mariani Widerspruch eingelegt wurde. Es erfolgte dennoch ein Negativeintrag bei der Schufa durch das Inkasso-Unternehmen.
Außergerichtlich erfolgreich zur Löschung
Nachdem sich Frau Mariani an die Kanzlei der Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner wandte, war dem für Schufa-Angelegenheiten zuständigen Rechtsanwalt Dr. Tintemann klar, dass dieses Vorgehen des Inkasso-Unternehmens rechtswidrig war. Die daraufhin erfolgten intensiven Recherchen ergaben Bestätigung, es wurde ein Schreiben an das Inkasso-Unternehmen verfasst, indem der gesamte Vorgang erläutert und darauf hingewiesen wurde, dass sich der Negativeintrag nicht durch die Vorschrift des § 28 a Abs. 1 BDSG rechtfertigen lies. Zudem wurde auch die Schufa Holding AG von dem Vorgang informiert.
Letztlich führte das Vorgehen von Dr. Tintemann zum kurzfristigen und außergerichtlichen Erfolg. Mit Schreiben vom 09.04.2013 teilte die Schufa Holding AG mit, dass sie sich nach Überprüfung der Sach- und Rechtslage dazu entschlossen habe, die Einmeldung des Vertragspartner Domnowski Inkasso GmbH zu löschen.
Der Scorewert wurde neu berechnet und liegt nun wieder oberhalb von 99%, die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit und damit verbundene Bonität ist berechtigter Weise wieder hergestellt.
Die Betroffene Mandantin meint hierzu: "Seit 30 Jahren setzen wir mit Qualität bei der täglichen Arbeit und vorbildlichem Umgang mit Kunden und Zulieferern unsere Unternehmensphilosophie um, da ist ein Scorewert von über 99 % auch berechtigt verdient. Ich bin der Kanzlei Dr. Schulte und Partner für die schnelle Hilfe sehr dankbar, dass unser Unternehmen nun wieder ungestört weiterarbeiten kann. Das war eine sehr unangenehme Erfahrung, welche Auswirkungen ein Negativmerkmal mit sich bringt und welche Macht Inkassounternehmen und auch die Schufa haben."
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Tintemann erklärt: "Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass viele Inkasso-Unternehmen, bevor es zu einer Eintragung bei der Schufa durch sie kommt, ohne jegliche Prüfung des Sachverhalts vorgehen. Leider führt diese gängige Geschäftspraxis dazu, dass den Betroffenen die Teilhabe am normalen Geschäftsverkehr in erheblicher Art und Weise erschwert oder sogar unmöglich gemacht wird, wirtschaftlicher Schaden ist somit vorprogrammiert, obwohl es sich um einen ungerechtfertigten Eintrag handelt. Erfolgreiche Hilfe kann nur ein erfahrener Anwalt erteilen, der die Stellschrauben kennt, um den ungerechtfertigten Eintrag schnell zu beseitigen. Gerade dann, wenn das Fortbestehen eines mittelständischen Betriebes durch solche Einträge geboten ist, ist schnelles Handeln gefragt, da z.B. eine einstweilige Verfügung oft nur innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Negativeintrags erfolgreich beantragt werden kann."
V.i.S.d.P.
Dr. Sven Tintemann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner unter 030-715 206 70
Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Auch einer erfolgreichen Firma, wie der Firma Mariani kann ein unberechtigter Schufa-Negativeintrag wirtschaftlich schädigen. Seit über 25 Jahren agiert das erfolgreiche Familienunternehmen auf dem Tuning-Markt, das sich als europaweite Fahrzeug-Manufaktur sowie als Lifestyle-Marke versteht und zudem federführend in Sachen Auspuffmodifizierungen ist.
Wirtschaftliche Einschränkungen durch einen Negativmerkmal
Als jedoch die Domnowski Inkasso GmbH am 13.02.2012 bei der Schufa ein Negativmerkmal zu Lasten der Geschäftsführerin der Firma Mariani eintragen ließ, bekam das erfolgreiche Unternehmen im alltäglichen Geschäftsleben große Probleme. Denn durch diesen Eintrag, der unberechtigter Weise vorgenommenen wurde, sank der Scorewert der Betroffenen in der Schufa in bedenklicher Art und Weise auf nur noch 9% von möglichen 100%, damit ist die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit eingeschränkt und bedroht.
Wahrheit und Tatsache - intensive Recherchen und Prüfung
Der Negativeintrag sollte auf einem angeblich bestehenden Bereicherungsanspruch eines Kunden der Firma Mariani bestehen. Tatsächlich bestand ein solcher Anspruch jedoch nicht. Der Kunde behauptete wahrheitswidrig, dass die an seinem Fahrzeug durch die Firma Mariani vorgenommenen Umbaumaßnahmen fehlerhaft durchgeführt wurden. Dies entsprach jedoch nicht den Tatsachen, da ein Sachverständiger das umgebaute Fahrzeug des Kunden abgenommen und auch eine Zulassung für den Straßenverkehr erteilte hatte.
Obwohl sich die Firma Mariani nichts zu Schulden kommen ließ, wurde über die behauptete Forderung sogar ein Mahnbescheid beantragt, gegen den natürlich seitens der Firma Mariani Widerspruch eingelegt wurde. Es erfolgte dennoch ein Negativeintrag bei der Schufa durch das Inkasso-Unternehmen.
Außergerichtlich erfolgreich zur Löschung
Nachdem sich Frau Mariani an die Kanzlei der Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner wandte, war dem für Schufa-Angelegenheiten zuständigen Rechtsanwalt Dr. Tintemann klar, dass dieses Vorgehen des Inkasso-Unternehmens rechtswidrig war. Die daraufhin erfolgten intensiven Recherchen ergaben Bestätigung, es wurde ein Schreiben an das Inkasso-Unternehmen verfasst, indem der gesamte Vorgang erläutert und darauf hingewiesen wurde, dass sich der Negativeintrag nicht durch die Vorschrift des § 28 a Abs. 1 BDSG rechtfertigen lies. Zudem wurde auch die Schufa Holding AG von dem Vorgang informiert.
Letztlich führte das Vorgehen von Dr. Tintemann zum kurzfristigen und außergerichtlichen Erfolg. Mit Schreiben vom 09.04.2013 teilte die Schufa Holding AG mit, dass sie sich nach Überprüfung der Sach- und Rechtslage dazu entschlossen habe, die Einmeldung des Vertragspartner Domnowski Inkasso GmbH zu löschen.
Der Scorewert wurde neu berechnet und liegt nun wieder oberhalb von 99%, die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit und damit verbundene Bonität ist berechtigter Weise wieder hergestellt.
Die Betroffene Mandantin meint hierzu: "Seit 30 Jahren setzen wir mit Qualität bei der täglichen Arbeit und vorbildlichem Umgang mit Kunden und Zulieferern unsere Unternehmensphilosophie um, da ist ein Scorewert von über 99 % auch berechtigt verdient. Ich bin der Kanzlei Dr. Schulte und Partner für die schnelle Hilfe sehr dankbar, dass unser Unternehmen nun wieder ungestört weiterarbeiten kann. Das war eine sehr unangenehme Erfahrung, welche Auswirkungen ein Negativmerkmal mit sich bringt und welche Macht Inkassounternehmen und auch die Schufa haben."
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Tintemann erklärt: "Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass viele Inkasso-Unternehmen, bevor es zu einer Eintragung bei der Schufa durch sie kommt, ohne jegliche Prüfung des Sachverhalts vorgehen. Leider führt diese gängige Geschäftspraxis dazu, dass den Betroffenen die Teilhabe am normalen Geschäftsverkehr in erheblicher Art und Weise erschwert oder sogar unmöglich gemacht wird, wirtschaftlicher Schaden ist somit vorprogrammiert, obwohl es sich um einen ungerechtfertigten Eintrag handelt. Erfolgreiche Hilfe kann nur ein erfahrener Anwalt erteilen, der die Stellschrauben kennt, um den ungerechtfertigten Eintrag schnell zu beseitigen. Gerade dann, wenn das Fortbestehen eines mittelständischen Betriebes durch solche Einträge geboten ist, ist schnelles Handeln gefragt, da z.B. eine einstweilige Verfügung oft nur innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Negativeintrags erfolgreich beantragt werden kann."
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Dr. Thomas Schulte
Friedrichstrasse 133
10117 Berlin
E-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de
Telefon: 00493071520674
Homepage: http://www.dr-schulte.de
Firmenbeschreibung:Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin und eine Zweigstelle in München, außerhalb Berlin und München übernehmen wir selbstverständlich auch Mandate und stehen mit Rat und Tat zur Seite. Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de
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