Einer versicherten GmbH ist das Handeln des GmbH Geschäftsführers stets zurechenbar
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 12.09.2012 20:02 Uhr
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Auch in der GmbH bestehen daher einige Haftungsrisiken. Den Geschäftsführer einer GmbH treffen als Vertretungsorgan der GmbH besondere Fürsorgepflichten gegenüber der Gesellschaft. Handlungen des Geschäftsführers einer GmbH sind der Gesellschaft darüber hinaus zurechenbar. Die wirtschaftlichen Fallgestaltungen im Gesellschaftsrecht sind komplex und oftmals müssen entgegenstehende Interessen berücksichtigt werden. Die Normen des Gesellschaftsrechts finden sich in den unterschiedlichsten Gesetzen wieder. Ein im Gesellschaftsrecht tätiger Rechtsanwalt berät Sie hierüber individuell und umfassend.
Sollten innerhalb einer bestehenden Gesellschaft einmal Schwierigkeiten auftauchen, kann die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ratsam sein. Damit Sie und Ihre GmbH möglichst unbeschadet bleiben, ist es wichtig, in diesen Fällen frühzeitig zu handeln.
Im Falle einer versicherten Gesellschaft sind neben gesellschaftsrechtlichen Problemen auch versicherungsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. In versicherungsrechtlichen Angelegenheiten benötigt der Versicherungsnehmer frühzeitig fachkundige anwaltliche Unterstützung. Ein im Versicherungsrecht tätiger Anwalt klärt Deckungs- sowie Regressfragen, das Bestehen einer Versicherung und wie sich dies auf die Haftung auswirkt. Er überprüft außerdem den Versicherungsumfang und mögliche Unterversicherungen.
Eine insoweit umfassende und rechtsübergreifende Rechtsberatung kann Ihnen ein im Gesellschaftsrecht und im Versicherungsrecht tätiger Rechtsanwalt gewährleisten.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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