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Endlich schuldenfrei Die Insolvenz in England macht es möglich

Meldung von: Ambassador Europe Ltd - 05.08.2013 09:49 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Mit Hilfe der EU-Insolvenz endlich wieder ein schuldenfreies Leben führen
Endlich schuldenfrei  Die Insolvenz in England macht es möglich
(NL/8272852902) Das Insolvenzverfahren in England kann für einige Schuldner der letzte Ausweg sein!

(adp Presseagentur) Wer Schulden hat, möchte diese loswerden. Durch die EU-Insolvenz ist dies auch innerhalb eines kurzen Zeitraums möglich. Die Kanzlei Ambassador Europe Ltd mit Sitz in England hat sich unter anderem auf die Schuldenregulierung in England ihrer Mandanten spezialisiert und weiß unter anderem auch, warum sich dieses Verfahren auch immer noch lohnt.

Deutschland macht es Schuldnern nicht leicht
Natürlich haben Schuldner auch in Deutschland mit Hilfe eines Insolvenzverfahrens, die unangenehmen Verbindlichkeiten loszuwerden. Die deutsche Verbraucherinsolvenz ist aber nicht mehr wettbewerbsfähig. Schuldner müssen hier eine Wohlverhaltensphase von sechs Jahren einlegen. Diese kann sich mit dem dazugehörigen Verfahren aber gerne mal auf sieben oder acht Jahre verlängern. Die anschließende Restschuldbefreiung ist dann an das Wohlverhalten des Schuldners gebunden und nicht immer selbstverständlich. Mit dem 01. Juli 2014 tritt eine Neuerung in Kraft. Die Wohlverhaltensphase kann dann im Ausnahmefall auf drei Jahre verkürzt werden. Um dieses in Anspruch nehmen zu können, müssen jedoch verschiedene Bedingungen erfüllt werden. Es müssen neben den Verfahrenskosten auch 35 Prozent der Verbindlichkeiten beglichen werden. Zudem muss sich der Schuldner um eine angemessene Erwerbtätigkeit bemühen. Somit ist auch diese mögliche Erleichterung für die Schuldner eher ein schwerer Kampf.

Insolvenz in England – Einfach und schnell
Um eine Privatinsolvenz in Deutschland zu umgehen, aber dennoch ein schuldenfreies Leben führen zu können, kann der Weg manchmal nach England führen. Hier tritt die Restschuldbefreiung spätestens nach 12 Monaten ein. Zudem kann auch ein Antrag bei einem englischen Gericht auf früheren Schuldnerlass gestellt werden. Aber auch eine UK-Insolvenz ist von bestimmten Voraussetzungen gekennzeichnet. Besonders wichtig für den englischen Insolvenzantrag ist, dass der Lebensmittelpunkt bei Antragstellung mindestens sechs Monate in England oder Wales war. Ist diese Hürde genommen, wird die Restschuldbefreiung aus England auch in Deutschland anerkannt.

Erfolgreich in die Insolvenz
Um ein erfolgreiches Insolvenzverfahren garantieren zu können, sollten sich Schuldner professionelle und juristische Hilfe suchen. Mandanten finden in der deutschsprachigen Kanzlei von Ambassador Europe Ltd kompetente und seriöse Ansprechpartner. Mit der langjährigen Erfahrung wird der Weg durch die englische Insolvenz so zu keinem steinigen Hindernis. Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter www.ambassador-europe.eu oder auf Facebook

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