Interessante Artikel

3D-gedruckte Autodarts Kamerahalter für alle gängigen Dartboard-Lichtringe

 

Interessante Links

301 Moved Permanently

301 Moved Permanently


nginx


 

Toplisten

» Domainwert
» Pagerank
» Backlinks
» Alexa Rank
» Eurowert

 

Letzte Domainbewertungen

»  wew.lets-swing.de
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 59,22 €
wew.lets-swing.de - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.gymx9.de
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 91,94 €
www.gymx9.de - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.gymx9.com
DomWert: 16,81 / 100 Pkt. - 275,82 €
www.gymx9.com - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.x9nrg.com
DomWert: 16,78 / 100 Pkt. - 275,82 €
www.x9nrg.com - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.damenglanz.de
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 82,75 €
www.damenglanz.de - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.metafreak.io
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 20,94 €
www.metafreak.io - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.berliner-buchdruck.de
DomWert: 18,02 / 100 Pkt. - 80,02 €
www.berliner-buchdruck.de - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  shop.ai
DomWert: 17,36 / 100 Pkt. - 30,62 €
shop.ai - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.lern.ai
DomWert: 16,72 / 100 Pkt. - 24,13 €
www.lern.ai - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage
»  www.photovoltaik-aurich.d...
DomWert: 17,22 / 100 Pkt. - 73,52 €
www.photovoltaik-aurich.d... - Domainbewertung, Statistik und Grafiken für die eigene Homepage

 

Haftungsausschluss

Die auf Domainwert24.de veröffentlichten Meldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an Domainwert24.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Entscheidung zu Medienfonds VIP 4

Meldung von: GRP Rainer LLP - 25.09.2012 17:39 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Entscheidung zu Medienfonds VIP 4
Entscheidung zu Medienfonds VIP 4
GRP Rainer
Anleger des Medienfonds VIP 4 sollen gute Aussichten auf einen Schadensersatzanspruch mittels Klageweg haben.
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Ein fehlerhafter Prospekt des Medienfonds "VIP 4" soll zahlreichen Anlegern die Möglichkeit auf Schadensersatz eröffnen. Bei dem Vertrieb des Medienfonds "VIP 4" sollen einige Fehler aufgetreten sein. Betroffenen Anlegern könnten nun Ansprüche gegen Banken oder andere Vermittler zustehen.
Bei Medienfonds handelt es sich häufig um sog. geschlossene Fonds. Ziele der Anlage sollen neben der Beteiligung an den Einspielergebnissen der durch den Fonds finanzierten Filme insbesondere Steuervorteile für die Anleger gewesen sein. Diese Ziele seien allerdings nicht erreicht worden. Erwartete Einspielergebnisse blieben oftmals hinter den Erwartungen zurück und auch die Realisierung der Steuervorteile erfolgte nicht wie geplant - im Gegenteil, die Anleger sehen sich nun teilweise sogar Steuernachforderungen durch das Finanzamt ausgesetzt.
Für geschädigte Anleger kann es daher durchaus lohnenswert sein, etwaige Ansprüche gegen ihre Fondsvermittler von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Denn es besteht die Möglichkeit, dass sich der Fondsvermittler wegen Falschberatung schadenersatzpflichtig gemacht hat und der Anleger sich so schadlos halten kann. So soll es auch im Fall des Medienfonds "VIP 4" gewesen sein. Fehlerhafte Prospekte sollen bei dem Vertrieb dieses Medienfonds verwendet worden sein. Auch sollen Anleger oft nicht über ihre Stellung als Gesellschafter und die hiermit verbundenen Risiken aufgeklärt worden sein. Weiterhin soll den Anlegern der Fonds als "Garantiefonds" verkauft worden sein.
Tatsächlich sei davon jedoch nicht auszugehen. Das Risiko über den Verlust der Anlage sei somit nicht ausreichend dargestellt worden. Auch die Prognose bzgl. der zu erwartenden Gewinne sei utopisch und damit fehlerhaft gewesen. Somit sei bei der Entscheidung der Richter des Oberlandesgerichts München vom 30.12.2011 (Aktenzeichen: KAP 1/07) von einem Grundsatzurteil zugunsten einer Reihe von Anlegern des Medienfonds "VIP 4" auszugehen.
Ein auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts versierter Anwalt bietet Ihnen eine umfassende rechtliche Prüfung Ihrer Beteiligung. Mit seiner Hilfe kann es gelingen, sie unbeschadet aus Ihrer Fondsbeteiligung herauszuführen. Dazu überprüft ein Anwalt, ob Sie als Anleger im Zuge Ihrer Fondsbeteiligung falsch beraten wurden.
http://www.grprainer.com/VIP-Fonds-Medienfonds.html

posted by PR-Gateway


Firmenkontakt:
GRP Rainer LLP
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
E-Mail: presse@grprainer.com
Telefon: 02212722750
Homepage: http://www.grprainer.com


Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
E-Mail: presse@grprainer.com
Telefon: 02212722750
Homepage: http://www.grprainer.com


» © 2025 by Domainwert24.de. Alle Rechte vorbehalten. «
» pd Domainbewertung V2.1.6 © 2011-2025 by pd81.net - PHP Scripte. «