Erbfälle mit Auslandsbezug
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 15.10.2012 23:11 Uhr
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Anders ist dies jedoch zu beurteilen, wenn der Erblasser mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt. In diesem Fall findet grundsätzlich das Recht des Staates Anwendung, mit dem die Person am engsten verbunden ist. Hierbei ist im Besonderen auf ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder den Verlauf des Lebens abzustellen.
Damit man sein Erbrecht an Nachlassgegenständen gegenüber deutschen Banken oder Grundbuchämtern nachweisen kann, benötigt man einen Erbschein. Die deutschen Nachlassgerichte sind jedoch nur im Einzelfall für die Erteilung eines Erbscheins international zuständig. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sie deutsches Erbrecht anwenden. Aus diesem Grunde können erhebliche Probleme entstehen.
Auch hinsichtlich der Erbschaftssteuer sind Besonderheiten zu beachten. Bei Fällen mit Auslandsberührung richtet sich die deutsche Erbschaftssteuer auch nach dem deutschen Erbschaftsteuergesetz. Problematisch ist die Frage der Anrechnung, sofern durch den Erbfall auch in anderen Staaten eine Steuerpflicht entsteht. Um eine etwaige Doppelbesteuerung zu vermeiden, wurden mit einigen Staaten, z. B. Griechenland oder der Schweiz, Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Die Abkommen sehen zum Teil vor, dass bestimmte Vermögensgegenstände ganz aus der eigenen Besteuerung herausgenommen werden. Dies nennt man die sogenannte Freistellungsmethode. Zudem sieht das Abkommen in anderen Fällen vor, dass eine entrichtete ausländische Steuer auf die inländische Steuerschuld angerechnet wird. Dies wird die sogenannte Anrechnungsmethode genannt.
Erben und Vererben sind mehr als rein juristische Angelegenheiten. Neben rechtlichen Fragen zum Erbrecht geht es beim Erben fast immer um Emotionen und familieninterne Befindlichkeiten. Bei aufkommenden Streitigkeiten sollten Sie im Zweifelsfall einen qualifizierten Rechtsrat einholen. Ein im Erbrecht tätiger Rechtsanwalt steht Ihnen beratend zur Seite, und kann Ihnen helfen, die Nachlassfrage frühzeitig zu klären. Auch im Erbfall kann ein erfahrener Rechtsanwalt Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzeigen und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte behilflich sein.
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