Erbschein nicht zwingend für Grundbuchberichtigung erforderlich - Erbrecht
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 21.10.2013 11:39 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Mittels eines notariellen Erbvertrages hatte ein Ehepaar geregelt, dass sie sich wechselseitig als Alleinerben einsetzten. Als Nacherben wurden jeweils hälftig ihre zwei Kinder bestimmt. Als beide Elternteile verstarben strebten die Kinder eine Änderung des Grundbuches an. Ihrem Antrag auf Eintragung als Eigentümer des geerbten Grundstücks kam das Grundbuchamt jedoch nicht nach. Mit einer Zwischenverfügung wurde den Erben aufgetragen, dass die Alleinerbenstellung durch einen Erbschein nachgewiesen werden solle. Nach Ansicht des Grundbuchamtes seien die Regelungen des Erbvertrages nicht eindeutig. Hiergegen gingen die Erben vor. Das OLG Hamm gab ihnen Recht.
Das Grundbuchamt, so die Begründung des Gerichts, müsse vorweg anhand des Testaments ermitteln, ob eine Grundbuchberichtigung vorgenommen wird. Dies gelte auch, wenn die Erbfolge nur durch Auslegung aufgeklärt werden könne. Im konkreten Fall lägen keine Zweifel über den tatsächlichen Sachverhalt vor, weshalb die die Vorlage eines Erbscheins nicht notwendig sei. Den Ausführungen des Grundbuchamtes, wonach aus dem Erbvertrag nicht hervorgehe, ob die Kinder Schlusserben oder Nacherben seien, folgte das OLG nicht. Vorliegend komme es hierauf nicht an, da beim Tod beider Eltern von einer Schlusserbeneinsetzung ausgegangen werden könne.
Die Nachlassregulierung ist nicht immer einfach. Unklare Formulierungen eines Testaments können für die Erben weitreichende Folgen haben. Ein im Erbrecht versierter Anwalt hilft bei der Durchsetzung von Erbansprüchen. Auch bei der Aufsetzung eines wirksamen Testaments steht er beratend zur Seite und kann rechtliche Hürden von Anfang an umgehen.
http://www.grprainer.com/Erbvertrag.html
Firmenkontakt:GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com
Telefon: 0221-2722750
Firmenbeschreibung:GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
Pressekontakt:GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com
Telefon: 0221-2722750
