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EU-Parlament begrenzt Banker-Boni

Meldung von: FW Verlag GmbH - 17.04.2013 16:31 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Das EU-Parlament hat am 16.04. beschlossen, dass der Bonus für Bankmitarbeiter ab 2014 im Regelfall nicht höher als das Jahresgehalt ausfallen darf. Mit dem Beschluss sollen spekulative Risiken eingeschränkt werden.
EU-Parlament begrenzt Banker-Boni
finanzwelt. Fachmagazin der Finanzbranche. (Geschäftsführerin: Dorothee Schöneich)
Wiesbaden, 17.04.2013. (fw/an) Laut einer Presseerklärung des EU-Parlaments kann der Bonus nur dann auf die maximal doppelte Summe des Jahresgehalts erhöht werden, wenn mindestens 66 Prozent der Aktionäre dem zustimmen, vorausgesetzt dass mindestens die Hälfte der Aktien oder der entsprechenden Eigentumsrechte vertreten sind. Ansonsten sind 75 Prozent der Aktionärsstimmen erforderlich. Um Bankern einen Anreiz zur langfristigen Planung zu geben, müssen außerdem mindestens 25 Prozent einer Vergütung, die 100 Prozent des Jahresgehalts übersteigt, für mindestens fünf Jahre zurückgestellt werden.

Im Rahmen der "Basel III"-Vorschriften werden EU-Banken außerdem verpflichtet, mehr und hochwertigeres Kapital zu halten, um künftige Krisenschocks aus eigener Kraft überstehen zu können, das heißt mindestens acht Prozent qualitativ gutes Kapital, von dem knapp über die Hälfte hartes Kernkapital ("Tier 1") sein muss. Dieses Kapital muss leicht in Bargeld umwandelbar sein, um Anleger und Gläubiger im Notfall auszahlen zu können.

Die Kreditinstitute müssen ebenfalls einen "Kapitalerhaltungspuffer" einrichten, um Verluste auszugleichen und Kapital zu schützen, sowie einen "antizyklischen Kapitalpuffer", um sicherzustellen, dass sie in Zeiten wirtschaftlichen Wachstums eine ausreichende Kapitalbasis aufbauen, damit in Krisenzeiten eine kontinuierliche Kreditversorgung gewährleistet ist.

Die neuen Vorschriften sollen am 01.01.2014 in Kraft treten und müssen zuvor vom EU-Ministerrat formell verabschiedet werden.

www.europarl.europa.eu

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