Fehlerhafte Anlageberatung im Zusammenhang mit Medienfonds Montranus - Kapitalmarktrecht
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 28.08.2013 11:00 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Vor Gericht habe die Beklagte ausgeführt, dass Rückvergütungen im Verkaufsprospekt erwähnt würden. Die im Prospekt getroffene Regelung, wonach "kick-backs" einer Vertriebstochter des Fondsinitiators zufließen würden, überzeugte die Richter nicht. Vielmehr sei maßgeblich, ob auch die beratende Bank genannt wurde. Dies war hier nicht der Fall, weshalb eine Aufklärung über die Rückvergütungen nicht stattgefunden habe. Grundsätzlich haben Anleger ein großes Interesse daran zu erfahren, wem diese Rückvergütungen zukommen. Denn so können sie einschätzen, ob der Berater bei der Empfehlung unabhängig oder aus eigenen finanziellen Motiven handelt.
Ferner hatte sich das LG auch mit der Frage zu beschäftigen, ob ein wirksamer Beratungsvertrag zwischen den Parteien zustande gekommen ist. Vor der Zeichnung habe die Bank gegenüber der Klägerin in einem Werbeschreiben mit der Anlageberatung geworben und sich zusätzlich in einem persönlichen Telefonat über die Risikobereitschaft informiert. Diese Umstände haben das Gericht dazu veranlasst, einen Beratungsvertrag im vorliegenden Fall anzunehmen.
In der Vergangenheit scheint es des Öfteren zu Fehlern im Zusammenhang mit Prospekten und Beratungsgesprächen gekommen zu sein. Gerade wenn es um fehlende Informationen bezüglich Rückvergütungen geht, sollten Betroffene hiergegen vorgehen. Oftmals bietet sich für Anleger die Chance ihr eingesetztes Kapital wiederzuerlangen. In solchen Fällen sollten sich Anleger an einen im Kapitalmarktrecht tätigen Anwalt wenden, der ihnen dabei helfen kann ihre Ansprüche durchzusetzen. Anlegern ist zu raten, sich unverzüglich Rechtsbeistand zu suchen, damit die Verjährung möglicher Ansprüche gehemmt werden kann.
http://www.grprainer.com/Montranus-Fonds.html
Firmenkontakt:GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com
Telefon: 0221-2722750
Firmenbeschreibung:GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
Pressekontakt:GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com
Telefon: 0221-2722750
