Fehlerhafte operative Versorgung einer Kahnbeinfraktur, LG Saarbrücken, Az. 16 O 41/11
Meldung von: Ciper & Coll. - 08.03.2013 09:03 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.
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Landgericht Saarbrücken - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fehlerhafte operative Versorgung einer Kahnbeinfraktur, LG Saarbrücken, Az. 16 O 41/11
Chronologie:
Der Kläger stürzte 2010 auf die rechte Hand und zog sich dabei eine Kahnbeinfraktur zu. Im Krankenhaus der Beklagten wurde er nicht lege artis behandelt. Es war eine Korrekturoperation erforderlich, der gesamte Heilungsverlauf zog sich erheblich in die Länge. Auch heute leidet der Kläger noch unter den Folgen der fehlerhaften Behandlung.
Verfahren:
Das Landgericht Saarbrücken hat den Vorfall mittels eines Universitätsprofessors für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie hinterfragen lassen. Dieser sah zumindest die operative Versorgung als verspätet an. Daraufhin schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich vor, den diese akzeptierten. Die Gesamtschäden liegen im deutlich fünfstelligen Eurobereich.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Das Gericht berücksichtigte bei der Höhe des Abfindungsbetrages insbesondere die Folgen der verspäteten Behandlung. Vorgerichtlich war der Versicherer der Beklagten nicht bereit, die Angelegenheit zu regulieren, so dass gerichtliche Hilfe notwendig war, stellt RA Dr Dirk C Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht klar.
Fehlerhafte operative Versorgung einer Kahnbeinfraktur, LG Saarbrücken, Az. 16 O 41/11
Chronologie:
Der Kläger stürzte 2010 auf die rechte Hand und zog sich dabei eine Kahnbeinfraktur zu. Im Krankenhaus der Beklagten wurde er nicht lege artis behandelt. Es war eine Korrekturoperation erforderlich, der gesamte Heilungsverlauf zog sich erheblich in die Länge. Auch heute leidet der Kläger noch unter den Folgen der fehlerhaften Behandlung.
Verfahren:
Das Landgericht Saarbrücken hat den Vorfall mittels eines Universitätsprofessors für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie hinterfragen lassen. Dieser sah zumindest die operative Versorgung als verspätet an. Daraufhin schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich vor, den diese akzeptierten. Die Gesamtschäden liegen im deutlich fünfstelligen Eurobereich.
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Ciper & Coll.
Dirk Ciper
schwanenmarkt 14
40213 Düsseldorf
Deutschland
E-Mail: ra.ciper@t-online.de
Homepage: http://www.ciper.de
Telefon: 0211 556207

Wir gehören auf den Gebieten des Medizin-, Arzthaftungs- und Personenschadenrechtes aufgrund unserer fast 20jährigen Erfahrungen, unseren Kontakten zu zahlreichen hochqualifizierten medizinischen Sachverständigen jeder Fachrichtung und unseren Prozesserfolgen zu den renommiertesten Sozietäten in Deutschland. Zahlreiche Publikationen und eine fortwährende Präsenz in Print-, Hörfunk- und TV-Medien sind belegt.

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