Fehlgeschlagene Hallux-Valgus-Operation nach chronischer Polyarthritis und Metatarsalgie, LG Bad Kreuznach, Az. 3 O 175/11
Meldung von: Ciper & Coll. - 06.06.2012 06:46 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.
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Fehlgeschlagene Hallux-Valgus-Operation nach chronischer Polyarthritis und Metatarsalgie, LG Bad Kreuznach, Az. 3 O 175/11
Landgericht Bad Kreuznach - Medizinrecht - Arzthaftungrecht - Behandlungsfehler:
Chronologie:
Der zwischenzeitlich verstorbene Kläger begab sich 2008 in die stationäre Behandlung in der Klinik der Beklagten. Hier nahmen die Mediziner eine Hallux-Valgus-Operation vor, die jedoch nicht zu dem gewünschten Erfolg führte. Seit dem Vorfall litt der Patient unter erheblicher Schmerzsymptomatik und eingeschränkter Beweglichkeit.
Verfahren:
Das Landgericht Bad Kreuznach hat den Parteien bereits im Ersten Mündlichen Termin aufgrund der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage sowie des nach Klagezustellung eingetretenen Todes des Patienten angeraten, sich vergleichsweise zu einigen. Die legitimierten Rechtsnachfolger des Patienten, seine Ehefrau und Kinder und nach einigem Zögern auch der Versicherer der Beklagten waren mit dem Vergleichsvorschlag einverstanden. Damit wird ein unter Umständen langwieriger und kostenintensiver weiterer Prozess vermieden.
Anmerkungen:
Kommt ein Vergleich zwischen den Parteien schon nach der Ersten Mündlichen Verhandlung zustande, erspart sich das Gericht eine komplexe Beweisaufnahme und die Kosten des Verfahrens werden deutlich reduziert. Zwei der drei ansonsten anfallenden Gerichtsgebühren entfallen, die Gutachterkosten ebenso, weitere Gerichtstermine sind nicht mehr erforderlich. Der Vergleichsabschluss in dem vorliegenden Fall wird daher von Ciper & Coll. begrüßt. Auch für die Erben des verstorbenen Patienten ist das Ergebnis zufriedenstellend, so Rechtsanwalt Dr. Dirk C. Ciper LLM.
Landgericht Bad Kreuznach - Medizinrecht - Arzthaftungrecht - Behandlungsfehler:
Chronologie:
Der zwischenzeitlich verstorbene Kläger begab sich 2008 in die stationäre Behandlung in der Klinik der Beklagten. Hier nahmen die Mediziner eine Hallux-Valgus-Operation vor, die jedoch nicht zu dem gewünschten Erfolg führte. Seit dem Vorfall litt der Patient unter erheblicher Schmerzsymptomatik und eingeschränkter Beweglichkeit.
Verfahren:
Das Landgericht Bad Kreuznach hat den Parteien bereits im Ersten Mündlichen Termin aufgrund der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage sowie des nach Klagezustellung eingetretenen Todes des Patienten angeraten, sich vergleichsweise zu einigen. Die legitimierten Rechtsnachfolger des Patienten, seine Ehefrau und Kinder und nach einigem Zögern auch der Versicherer der Beklagten waren mit dem Vergleichsvorschlag einverstanden. Damit wird ein unter Umständen langwieriger und kostenintensiver weiterer Prozess vermieden.
Anmerkungen:
Kommt ein Vergleich zwischen den Parteien schon nach der Ersten Mündlichen Verhandlung zustande, erspart sich das Gericht eine komplexe Beweisaufnahme und die Kosten des Verfahrens werden deutlich reduziert. Zwei der drei ansonsten anfallenden Gerichtsgebühren entfallen, die Gutachterkosten ebenso, weitere Gerichtstermine sind nicht mehr erforderlich. Der Vergleichsabschluss in dem vorliegenden Fall wird daher von Ciper & Coll. begrüßt. Auch für die Erben des verstorbenen Patienten ist das Ergebnis zufriedenstellend, so Rechtsanwalt Dr. Dirk C. Ciper LLM.

Ciper & Coll.
dirk ciper
schwanenmarkt 14 14
40213 düsseldorf
Deutschland
E-Mail: ra.ciper@t-online.de
Homepage: http://www.ciper.de
Telefon: 0211 556207

Wir gehören auf den Gebieten des Medizin-, Arzthaftungs- und Personenschadenrechtes aufgrund unserer fast 20jährigen Erfahrungen, unseren Kontakten zu zahlreichen hochqualifizierten medizinischen Sachverständigen jeder Fachrichtung und unseren Prozesserfolgen zu den renommiertesten Sozietäten in Deutschland. Zahlreiche Publikationen und eine fortwährende Präsenz in Print-, Hörfunk- und TV-Medien sind belegt.

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