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Gegebenenfalls Meldepflicht bei unversteuertem Kapital im Nachlass

Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 17.01.2013 08:36 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Gegebenenfalls Meldepflicht bei unversteuertem Kapital im Nachlass
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Essen, Nürnberg und Bremen www.grprainer.com führen aus: In der Vergangenheit wurden nicht selten die Finanzämter übergangen, indem zu versteuernde Zinsen von Kapitalanlagen im Ausland nicht angegeben wurden. Da in vielen Fällen der Sterbefall eingetreten ist, befinden sich mittlerweile die Erben der Steuersünder im Besitz des Geldes. Im Zuge der Steuerfahndungen wegen Steuerhinterziehung könnte auch Erben von Steuersündern eine Strafverfolgung drohen.

Nicht nur, dass Geldanlegern Ärger droht, vielmehr könnte den Erben die Pflicht zuteilwerden, unversteuertes Vermögen im Nachlass dem Finanzamt schnellstmöglich zu melden. Es ist zu erwarten, dass sich der Ankauf von Steuerdaten in der Schweiz durch die Behörden fortsetzen wird. Die Konsequenz daraus dürfte eine strenge Verfolgung von Steuersündern sein.

Der Wert eines Nachlasses ist im Allgemeinen für einen Laien nur schwer korrekt einzuschätzen. Bei einem begründeten Verdacht auf Steuerhinterziehung sollte die Möglichkeit einer Erbschaftsausschlagung immer in Betracht gezogen werden. Wenn Anlass zu Zweifeln besteht, sollte sich jeder Erbe einen qualifizierten Rechtsrat einholen. Die Frist für die Ausschlagung der Erbschaft kann schnell verstrichen sein. Im Falle des Ablaufes kann eine Verpflichtung zum Antritt des Erbes bestehen.

Bei Unsicherheiten sollten Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen und sich von diesem beraten lassen. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nur mit der Mithilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts empfehlenswert, um schwere Fehler zu vermeiden.

Erben haben unterschiedliche Rechten und Pflichten. Eine dieser Pflichten ist die Abgabe einer vollständigen Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt. Im Falle der Nichtbeachtung einer solchen Erklärungspflicht könnte durch den Erben eine Steuerhinterziehung begangen werden. Hiervon erfasst ist auch die Information über nicht versteuertes Vermögen im Nachlass. Ein solches Verhalten kann auch strafrechtlich verfolgt werden.

Durch eine Selbstanzeige beim Finanzamt kann der Anzeigende in manchen Fällen Straffreiheit erlangen. Eine Selbstanzeige kann in manchen Fällen eine sinnvolle Alternative darstellen. Nach Aufdeckung der Tat von den zuständigen Behörden könnte eine solche Selbstanzeige jedoch ausgeschlossen sein. Die Entschließung hierzu sollte daher möglichst frühzeitig getroffen werden.

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