Gewerblicher Rechtsschutz bei Design von Süߟigkeiten
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 03.07.2013 10:35 Uhr
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Zwar hat das Gericht hervorgehoben, dass es sich bei dem von der Werbeagentur entwickelten Eiern grundsätzlich um ein schutzwürdiges Design handele. Das Design der Schokoküsse in Eier-Form soll allerdings von diesem Design abweichen.
Eine Werbeagentur soll gegen die Fabrikation von Schokoküssen in Eier-Form geklagt haben. Das Ei-Design soll von der Werbeagentur entwickelt, von dieser geschützt und dann einem Hersteller von Süßigkeiten vorgestellt worden sein. Dieser soll das Design der Schoko-Eier daraufhin übernommen haben.
Eine gütliche Einigung der Parteien konnte nicht erzielt werden.
Durch immer stärker zunehmende Produktpiraterie und die steigende Verletzung von Urheberrechten ist der Schutz geistigen Eigentums heute wichtiger denn je.
Ein im gewerblichen Rechtsschutz versierter Rechtsanwalt überprüft Marketing - und Werbestrategien in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht. Außerdem kann dieser umfassend bei der Erstellung und beim Abschluss von Lizenzverträgen beraten oder, soweit erforderlich, die Anmeldung einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt übernehmen. Des Weiteren berät ein kompetenter Rechtsanwalt darüber, ob sich eine Anmeldung tatsächlich lohnt.
Sollte es bereits zu Verstößen gegen eine Marke beziehungsweise ein Patent gekommen sein, kann ein im gewerblichen Rechtsschutz versierter Rechtsanwalt individuelle Abmahnungen und Unterlassungserklärungen gestalten und helfen Interessen notfalls auch gerichtlich geltend zu machen.
Auch wenn eine Abmahnung aufgrund eines Verstoßes bereits vorliegt, prüft ein im gewerblichen Rechtsschutz tätiger Rechtsanwalt, ob ein Verstoß auch tatsächlich vorliegt.
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